Die Ermittlungen laufen wegen drei Mordversuchen, zweimal schwerem Raub sowie gefährlicher Drohung. Den Steuerzahlern werden die Grausbirnen aufsteigen: Wenn der mutmaßliche irakische Amokläufer (41) von Linz zwanzig Jahre aufgebrummt bekommt, sitzt er vermutlich bis zu seiner Pension im Häfn.
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, denn gegen den Verdächtigen wird laut Ulrike Breiteneder von der Linzer Staatsanwaltschaft bisher wegen drei Mordversuchen, zweimal schwerem Raub und gefährlicher Drohung ermittelt: „Die Berichte der Polizei trudeln aber erst langsam bei uns ein.“ Grundsätzlich steht auf Mord eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder lebenslang. Der Versuch wird juristisch gesehen gleich behandelt, weil es immer um den Vorsatz bei der Tat geht.
Auf Alkoholisierung ausgeredet
Der Beschuldigte leugnet bisher, wie berichtet, überhaupt den Amoklauf begangen zu haben, versuchte sich aber auf seine Alkoholisierung auszureden. Diese betrug allerdings nur etwa 0,6 Promille – also doch eher Blut- statt Alkoholrausch. Eine Verteidigungsstrategie, die wenig Erfolg bringen dürfte: Immerhin wurde er auf frischer Tat geschnappt, es gibt zahlreiche Zeugen und auch Videos.
„Kein Antragsrecht auf Aufenthalt für Verurteilte“
„Derartige Menschen wollen wir nicht in unserem Land. Fremde, die in Österreich strafrechtlich verurteilt werden, haben kein Recht auf einen Aufenthalt in Österreich. Sie müssen unser Land schnellstmöglich verlassen oder außer Landes gebracht werden“, versucht Integrationslandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) politische Schadensbegrenzung.
Iraker war amtsbekannt
Der Fall des irakischen Amokläufers aus Linz zeige aufgrund der fremdenrechtlichen Historie Lücken im System. Der Iraker war bereits amtsbekannt und wurde mehrfach verurteilt. Sein Aufenthaltsstatus wurde aberkannt und seine Abschiebung, die in den Irak auch zulässig gewesen wäre, wurde angeordnet.
Doch der 41-Jährige kam der Abschiebung durch eine Heirat zuvor. Trotz mehrfacher Verurteilungen und Freiheitsstrafen habe er sämtliche rechtliche Mittel und Möglichkeiten ausgenützt, um ein Aufenthaltsrecht zu erlangen, so die ÖVP.
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