Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) haben am Donnerstag das neue Anti-Korruptions-Paket präsentiert. Wichtigster Punkt der Novelle: Mandatskauf wird strafbar, und das nicht nur für Amtsträger, sondern auch für Kandidaten auf ein bestimmtes Amt. Mit der Novelle werden im Zuge der Ibiza-Affäre um Heinz-Christian Strache sichtbar gewordene Lücken im Korruptionsstrafrecht geschlossen.
Eckpunkte sind also eine erweiterte Strafbarkeit des Mandatskaufs und die Ausweitung des Amtsträgerbegriffes bei Bestechlichkeit. Es wird auch strafbar, wenn ein Politiker eine bestimmte Leistung gegen Geld oder sonstige Vorteile zusagt, noch ehe er die entsprechende Funktion eines Amtsträgers hat - also wenn er etwa im Wahlkampf steht. Zur Erinnerung: Strache hatte im berüchtigten Ibiza-Video der angeblichen Oligarchin zahlreiche Zugeständnisse gemacht, falls er ein Regierungsamt erhält.
Auch Amtsverlust möglich
Auch sollen Beamte, die wegen Korruptionsdelikten zu mehr als sechs Monaten Haftstrafe verurteilt wurden, automatisch ihr Amt verlieren. Darüber hinaus werden Strafen erhöht. Als Grenze nannte Zadic die Summe von 300.000 Euro an finanziellen Zuwendungen, ab welcher härtere Strafen ausgesprochen werden können. Dies gilt nicht nur für Personen, sondern auch für Unternehmen und Vereine mit Politkontakten.
Korruption ist demokratiepolitischer Zündstoff und Gift für die Demokratie. Deshalb war eine Verschärfung des Gesetzes notwendig.
Justizministerin Alma Zadic
„Vorab-Korruption“ kostet künftig das Amt
Die Strafbarkeit an sich beginnt, sobald das Mandat angetreten wird. Die Regelung gilt nicht nur für den Nationalrat oder EU-Wahlen, sondern auch für die Landtage, nicht aber für Gemeinden. Zadic meinte, es werde „endlich“ strafbar, wenn Oligarchen einen Wunschkandidaten in den Nationalrat setzen wollten. Sofort strafbar werden Kandidaten, die einen Vorteil annehmen und dafür ein pflichtwidriges Amtsgeschäft versprechen. Wenn ein Kandidat einen illegalen Vorteil fordert oder sich versprechen lässt, ist das künftig strafbar, sobald er das Amt antritt, unabhängig davon, ob das einschlägige Amtsgeschäft tatsächlich durchgeführt wird. Die Justizministerin sprach in dem Zusammenhang von „Vorab-Korruption“.
Diese Regelung umfasst alle Personen, die sich in einem Wahlkampf befinden, wie etwa Nationalrats- und Landtagsabgeordnete, aber auch Gemeinderäte sowie Amtsträger, die sich einem Bewerbungs- oder Auswahlverfahren stellen müssen, beispielsweise Sektionschefs. Unterstützung bei individuellen Wahlkämpfen soll aber nicht prinzipiell verboten werden. Was den „guten Sitten“ entspricht, soll weiterhin erlaubt sein. Das wurde mit der aktuellen Präzisierung klargestellt - auf Wunsch der ÖVP, bei der Vorzugsstimmen-Wahlkämpfe meist eine wichtige Rolle spielen.
Edtstadler: „Strengstes Anti-Korruptions-Gesetz der Welt“
Laut Edtstadler schaffe man in Österreich das strengste Anti-Korruptions-Gesetz der Welt. „Diese strenge Regelung gibt es nirgendwo, vor allem beim Mandatskauf bzw. -verkauf.“ Das neue Paket sei „gewissenhaft abgearbeitet worden“, weshalb es bis zur Präsentation etwas länger als erhofft gedauert habe. Das Paket ist bereits in Gesetzesform fertiggestellt und geht für acht Wochen in Begutachtung.
Regierung einigte sich auf Erneuerbaren-Offensive
Bereits am Mittwoch hatte sich die türkis-grüne Koalition bei ihrer Klausur auf ein Paket geeinigt, mit dem der Ausbau erneuerbarer Energien schneller gehen soll. Noch so gut wie nichts auf den Boden gebracht hat die Regierung gegen den Fachkräftemangel - hier wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Vereinbart wurde die schrittweise Abschaffung der geblockten Altersteilzeit. Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) sprach nach der Klausur von einem guten Start ins Jahr.
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