Die seit Monaten so hoch liegende Teuerungsrate im Land hat auch ungewöhnliche Auswirkungen auf den Pensionsbezug. Wie die Arbeiterkammer nun berechnet hat, kann der Zeitpunkt des Pensionsantritts immense finanzielle Folgen für den Ruhebezug haben. 300.000 Personen sind davon in den nächsten Jahren betroffen.
Die Pensionsanpassung im Jahr 2024 wird aufgrund der hohen Inflation rund 8 Prozent betragen. Jedoch bekommen nur all jene, die im Jänner in Pension gehen im darauffolgenden Jahr die volle Erhöhung. Dann reduziert sich der Wert von Monat zu Monat. Wer also im November oder Dezember den Ruhestand antritt, lukriert im ersten vollen Pensionsjahr durch diese Aliquotierung kein Plus.
Das heißt, dass Personen, die am 1. Jänner 2023 ihre Pension antreten, zwecks Inflationsabsicherung ab dem Jahr 2024 auch eine um 8 Prozent erhöhte Pension bekommen werden. Personen, die hingegen erst ab 1. November ihre Pension antreten, würden ohne dringend notwendige Korrektur um die Inflationsanpassung gänzlich umfallen.
Ungünstiger Berechnungszeitraum
Dazu kommt aber auch noch die sogenannte Wertsicherung. Mit einer jährlichen Aufwertung soll nämlich erreicht werden, dass die Pensionen auch jeweils wertgesichert sind, sich also ähnlich entwickeln wie die Löhne im Land. Da heuer die Abschlüsse angesichts der Inflation besonders hoch waren, sollte sich an sich auch ein besonders hoher Aufwertungsfaktor ergeben.
Hierbei wird jedoch nicht der Wert herangezogen, der sich aus der Lohnentwicklung des Vorjahres ergibt, sondern ein Vergleich der zwei Jahre zuvor. Das bedeutet, dass die aktuell hohen Lohnabschlüsse erst mit dem Aufwertungsfaktor 2025 herangezogen werden (also ein Einkommensvergleich der Jahre 2022 und 2023).
Lebenslang weniger Pension
Alleine diese verzögerte Aufwertung führt laut AK-Berechnung bei einem Pensionsantritt im heurigen Jahr bei einem grundsätzlich gebührenden Pensionsanspruch von beispielsweise 2000 Euro zu einer lebenslangen „Pensionskürzung“ von 90 Euro im Monat. Bei einem Pensionsantritt kommendes Jahr erhöht sich der Verlust auf 160 Euro pro Monat. Die AK fordert daher von der Regierung die Einziehung einer Schutzklausel.
Es geht um Zehntausende Euro
Von den Quasi-Verlusten sind jährlich rund 100.000 Personen betroffen, in den nächsten drei Jahren rund 300.000. Diejenigen, die gegen Ende des Jahres in Pension gehen und von dem außerordentlich hohen Plus der Aliquotierung nichts haben, müssen dauerhaft mit deutlich niedrigeren Pensionen rechnen.
Ab kommendem Jahr entsteht ein dauerhafter Verlust von 160 Euro im Monat, rechnet die AK vor. Bei einer durchschnittlichen Bezugsdauer wären das 47.000 Euro. Rechnet man das Problem mit der Wertsicherung dazu, ist man bereits bei 74.000 Euro.
Loacker: „Über 40 Jahre gerechnet noch kein Problem“
Kritik an der Berechnung der Arbeiterkammer kommt vom NEOS-Abgeordneten Gerald Loacker. Betrachte man die Pensionskonten über einen längeren Zeitraum, würde sich zeigen, dass diese lange Zeit sogar weit über der Inflationsrate aufgewertet worden sind, argumentiert er gegenüber krone.at. Komme nun die Aufwertungszahl in einem Jahr unter dem Anpassungsfaktor zu liegen, „ist das über 40 Beitragsjahre gerechnet noch kein Problem“, so Loacker.
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