In der Causa rund um mögliche unzulässige Spenden an den Österreichischen Seniorenbund hat jetzt der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UTPS) klargestellt, dass der Seniorenbund der ÖVP zuzurechnen ist. Weil sie das nicht transparent gemacht hat, muss die Volkspartei nun eine Geldbuße von 15.000 Euro zahlen. Wegen ähnlicher Verstöße müssen auch alle anderen Parlamentsparteien Strafen zahlen. Das könnte dazu führen, dass auch Millionen an Corona-Hilfen zurückgezahlt werden müssen.
Anlass für den Senatsentscheid war der Rechenschaftsbericht der ÖVP aus dem Jahr 2019. Die Konsequenzen des Bescheids von Montag könnten deutlich weitreichender als die eine Strafzahlung sein. Denn die Frage, ob die ÖVP-Seniorenorganisation als Teil der Partei oder als von ihr unabhängiger Verein gilt, ist auch für die drohende Rückzahlung der Coronahilfen ausschlaggebend.
Keine Corona-Hilfen für Parteiorganisationen
Das Ressort von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) prüft derzeit die Rückforderung von Corona-Hilfen, die fünf Landesverbände des Seniorenbundes aus dem Fonds für Non-Profit-Organisationen (NPO-Fonds) erhalten haben. Allein im Fall des oberösterreichischen Seniorenbundes geht es um zwei Millionen Euro.
Ausschlaggebend ist hier die Frage, ob es sich bei den Empfängern tatsächlich um unabhängige Vereine oder um Teilorganisationen der ÖVP handelt. Denn als Parteiorganisationen hätten sie keinen Anspruch auf Corona-Hilfen. Auslöser der Prüfung der Zahlungen war eine NEOS-Anfragebeantwortung vom Sommer vergangenen Jahres. Die NEOS kritisieren, dass auch Vereine, die FPÖ und SPÖ nahestehen, Hilfen bekamen, wenn auch in weit kleinerem Ausmaß als bei ÖVP-nahen Organisationen.
Einen Hinweis in diese Richtung hat der UPTS jetzt mit seiner Entscheidung geliefert, auch wenn der Anlass nicht die Corona-Hilfen waren. Weil die ÖVP 2019 die Einnahmen und Ausgaben des Seniorenbundes dort nicht angeführt hat, hat sich der Rechnungshof an den UPTS gewandt. Und dieser hat nun seine schon 2018 gefasste Ansicht bekräftigt, dass der Seniorenbund sehr wohl als Teil der ÖVP zu werten ist und daher im Rechenschaftsbericht aufscheinen müsste. Dafür setzte es 15.000 Euro Geldbuße für die ÖVP. Die von Kogler zu prüfende Zulässigkeit der NPO-Hilfen war nicht Gegenstand des Verfahrens.
Partei-Senioren und Verein mit gleichem Chef
Ausschlaggebend für die Entscheidung des UPTS waren vor allem die starken personellen Überschneidungen zwischen der Seniorenorganisation der ÖVP und den formal unabhängigen Vereinen. Beispielsweise fungierte in Oberösterreich bis zuletzt Alt-Landeshauptmann Josef Pühringer als Obmann sowohl der Partei-Senioren als auch des Vereins. Außerdem verweist der Senat darauf, dass sich der Seniorenbund selbst im Internet noch im Vorjahr als Teilorganisation der ÖVP bezeichnet hat. In Summe sieht der Senat daher einen „bestimmenden Einfluss“ der Partei- auf die Vereins-Organisation.
Eingestellt wurde dagegen das Verfahren gegen die ÖVP in der Causa Wirtschaftsbund. Der Senat die Inserate im Magazin des Vorarlberger Wirtschaftsbundes nicht als Parteispenden.
Strafen auch für alle anderen Parlamentsparteien
Nicht gefolgt ist der Senat auch der Beschwerde des Rechnungshofs wegen der Einmietung SPÖ-Zentrale in einer gemeindeeigenen Immobilie in der Wiener Löwelstraße. Der günstige „Friedenszins“ wurde als zulässig erachtet, weil es rechtlich unmöglich gewesen wäre, die Miete darüber hinaus zu erhöhen. Sehr wohl Strafe zahlen soll die SPÖ aber wegen günstiger Räumlichkeiten für die SPÖ Perchtoldsdorf (7000 Euro) und für eine nicht unverzüglich gemeldete Spende (3000 Euro).
Teurer kommt die FPÖ Oberösterreich die Finanzierung eines Magazins der Partei („OÖ informiert“) durch das Freiheitliche Bildungswerk. Für diese unzulässige Spende soll die Partei 50.000 Euro Geldbuße bezahlen. Erstmals haben am Montag auch die Grünen eine Strafe vom Parteien-Senat ausgefasst - und zwar wegen einer nicht ordentlich deklarierten Spende von 9876 Euro einer Bürgerliste an die Partei. Diese Summe wird nun als Geldbuße fällig.
Entscheidungen nicht rechtskräftig
Auch die NEOS sollen wegen Verstoß gegen das Parteiengesetz eine Geldbuße bezahlen. Dabei handelt es sich um ein Inserat mit der EU-Abgeordneten der NEOS, Claudia Gamon, dessen Kosten die EU-Parlaments-Fraktion „renew europe“ übernommen hat. Diese Spende wurde im Rechenschaftsbericht nicht ausgewiesen, so das Urteil des UPTS und verhängte eine Strafe von 8508 Euro. Alle Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können dagegen berufen, in Bezug auf den Entscheid zum Seniorenbund kündigte ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker eine Beschwerde an.
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