Nach dem Covid-Chaos vom Herbst 2020 im Mürztaler Pflegeheim Tannenhof in der Steiermark müssen sich nun fünf Beschuldigte vor Gericht verantworten!
Das reinste Chaos herrschte im November 2020 im Pflegeheim Tannenhof in St. Lorenzen im Mürztal: Das Coronavirus wütete, fast alle Bewohner erkrankten, 18 starben. Das Personal war überfordert, in höchster Not übernahm das Bundesheer das Kommando und rückte zum Assistenzeinsatz aus.
Die Staatsanwaltschaft Leoben ermittelte jetzt monatelang gegen die Verantwortlichen im Heim - jetzt liegt der Strafantrag vor. Die „Krone“ kennt alle Details.
Fünf Personen werden sich vor Gericht verantworten müssen, die Staatsanwaltschaft Leoben hat einen Strafantrag eingebracht. Dieser ist noch nicht rechtskräftig. Konkret geht es um das Vergehen der „vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“.
18 Pflegebedürftige starben im Zuge einer Corona-Infektion, elf starben nicht nur „mit“, sondern sogar „an Covid“, wie der Gerichtsmediziner feststellte.
Obwohl im „Tannenhof“ bereits 2016/17 das Norovirus ausbrach, lernten die Betreiber nichts aus der gefährlichen Ausnahmesituation und verabsäumten es, für die Zukunft Hygienemaßnahmen zu treffen. Vier Jahre später kam Corona.
„Schwere Mängel in der Basis-Hygiene“
Laut Staatsanwaltschaft fehlten sämtliche Präventionskonzepte, es gab keine Zusammenarbeit mit der vom Land Steiermark entsandten Hygiene-Fachkraft, einschlägige Mitarbeiter-Schulungen blieben aus. Fazit: Die Hygiene-Fachfrau vor Ort attestierte dem Pflegeheim „schwere Mängel in der Basis-Hygiene“ und bekrittelte, dass man Corona-Erkrankte nicht von gesunden Bewohnern absonderte.
Im Gegenteil - der Erstangeklagte habe sogar die Weisung gegeben, nicht mehr zwischen positiv und negativ Getesteten zu unterscheiden. Mehr noch: Die Ex-Geschäftsführer des Arbeiter-Samariterbundes Steiermark (ASB) und Betreiber ignorierten nicht nur die Alarmrufe, sondern setzten die Expertin sogar vor die Tür!
Schutzkonzepte hätten Virus eindämmen können
Der Staatsanwalt fährt mit weiteren schweren Geschützen auf. Schutzausrüstung war den Chefs zu teuer, es wurde nur ein „Minimaleinkauf“ in China getätigt. Die Lieferung kam erst, als das Virus bereits das Pflegeheim lahmgelegt hatte. Kontaminierte Schutzmäntel wurden nicht entsorgt, sondern aus Spargründen wiederverwendet. Hätte man sich an die Vorgaben gehalten, hätte die Verbreitung von Covid-19 laut Gutachter eingedämmt werden können.
Anwältin Karin Prutsch vertritt die ehemalige Pflegedienstleitung. Sie kann die Vorwürfe gegen ihre Mandantin nicht nachvollziehen: „Sie hat mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln versucht, die Bewohner bestmöglich zu versorgen. Mangelnde Ressourcen hat sie öfter bekannt gegeben, aber nicht erhalten. Sie hat nichts Strafbares getan.“
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