Beim Strompreis

Zweitwohnsitze: Besitzer kassieren bei Preisbremse

Salzburg
11.02.2023 06:00
Unterstützung des Bundes gilt auch für Nebenwohnsitze. SPÖ fordert verlässliche Zahlen und eine bessere Förderung.

Immer wieder gibt es Diskussionen über die Treffsicherheit der diversen Teuerungsförderungen der Bundesregierung. Ein für Salzburgs Tourismusgemeinden besonders fragwürdiges Förderdetail betrifft die Strompreisbremse des Bundes. Diese sieht für einen Verbrauch von 2900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr und Haushalt eine Förderung von bis zu 30 Cent pro kWh vor.

Die Strompreisbremse gilt auch für Zweitwohnsitze. (Bild: Wenzel Markus)
Die Strompreisbremse gilt auch für Zweitwohnsitze.

Da die Förderung pro Stromzähler und nicht pro Person berechnet wird, gilt die Strompreisbremse auch für Zweitwohnsitze. Gleiches gilt auch für den zusätzlichen Zuschuss der Salzburg AG für Stromwärme- und Wärmepumpenkunden.

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Während sich die Pensionistin überlegt, wie sie heizt, rekelt sich der Zweitwohnungsbesitzer im hauseigenen Wellness-Bereich.

Karin Dollinger, Landtagsabgeordnete (SPÖ)

Lage der Nebenwohnsitze nur teilweise erhoben
Die SPÖ will hier eine Änderung. „Die Wohnung ausreichend warm zu halten, ist ein Grundrecht. Es ist aber kein Grundrecht, den vom Steuerzahler subventionierten Strom für den Luxus der Zweit- und Drittwohnungsbesitzer zu verpulvern“, sagt Landtagsabgeordnete Karin Dollinger.

Sie fordert von der Landesregierung auch, dass es verlässliche Zahlen braucht, wieviele Zweitwohnsitze es tatsächlich im Bundesland gibt. Die fehlende Klarheit über Zahl und genaue Lage der Zweitwohnsitze führe dazu, dass die Steuerzahler auch für die Strompreisbremse der Zweitwohnsitzbesitzer bezahlen.

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