Der Rechnungshof (RH) wird den Vorwurf angeblicher Geldflüsse aus Russland an die FPÖ nicht verfolgen. Zwar darf er sich gemäß der jüngsten Novelle des Parteiengesetzes bei „begründetem Verdacht“ einschalten - weil aber der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) nur „Sachverhalte nach dem 1. Jänner 2023“ sanktionieren darf, werde man dem nicht nachgehen, wie RH-Sprecher Christian Neuwirth via Twitter wissen ließ.
Das Magazin „profil“ hat in einem Bericht die Frage aufgeworfen, ob die FPÖ 2016 von einem russischen PR-Mann Geld erhalten habe, um dafür einen pro-russischen Antrag im Nationalrat einzubringen.
Gehackte E-Mails eines „russischen Chef-Propagandisten“ würden einen derartigen Schluss nahelegen.
FPÖ kündigt Klagen an
Die FPÖ wies die Darstellung vehement zurück und kündigte Klagen gegen Behauptungen an, dass sie beziehungsweise ihre Abgeordneten oder Funktionäre Geld aus Russland erhalten haben könnten.
Der Rechnungshof analysierte nach Bekanntwerden der Vorwürfe, ob er sich nun - wie in der jüngsten Novelle vorgesehen - bei „begründetem Verdacht“ einschalten könne. Wie Neuwirth am Montag mitteilte, habe man sich „aus formalen Gründen“ dagegen entschieden.
Zwar regle das Parteiengesetz nicht direkt, „ob begründete Verdachtsfälle aufgegriffen werden können, die bereits vor dem 1. Jänner 2023 (Wirksamwerden der neuen Kompetenz, Anm.) stattgefunden haben könnten“, so Neuwirth. Der UPTS könne jedoch nur „Sachverhalte nach dem 1. Jänner 2023“ sanktionieren.
„In der Praxis würde dies wohl bedeuten, dass eine Mitteilung des Rechnungshofes an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat nach ‘begründeten Verdachtsfällen‘ bei Sachverhalten vor dem 1. Jänner 2023 erfolglos bliebe“, argumentierte der RH-Sprecher. Daher werde auch der RH die neue Kompetenz grundsätzlich nur bei Fällen anwenden, die einen Zeitraum nach dem 1. Jänner 2023 zum Gegenstand haben.
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