Es ist ein drastischer Lösungsvorschlag für ein mitunter lebensgefährliches Problem. Salzburgs Stadträtin Anja Hagenauer (SPÖ) will mutmaßlichen Gewalttätern einen Peilsender verpassen. Juristen halten das für ein durchaus denkbares Mittel. Bei der Umsetzung sei aber Vorsicht geboten.
Am Valentinstag forderte Stadträtin Anja Hagenauer (SPÖ) Peilsender für Gewalttäter – die „Krone“ berichtete. Damit soll verhindert werden, dass sich diese ihren Opfern nähern, wenn Polizei oder Gericht ein Annäherungs- und Betretungsverbot verfügen. Die Geräte sollten ab dem Unterschreiten eines gewissen Radius Alarm schlagen. Hagenauer wärmte damit ein Anliegen der ehemaligen Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek aus dem Jahr 2009 auf.
Heinisch-Hosek lud damals sogar zu einem Medientermin in Spanien, wo das System bereits längere Zeit im Einsatz ist. Geworden ist daraus damals bekanntlich nichts. Und das, obwohl juristisch nicht viel dagegen spricht.
Es ist ein Vorschlag, über den man auf jeden Fall nachdenken kann. In Sachen Gewaltschutz ist alles zum Schutz des Opfers zu begrüßen.
Rechtsanwalt Stefan Rieder vom „Weißen Ring“
Rechtsanwalt Stefan Rieder von der Verbrechensopferhilfe „Weißer Ring“ findet den Vorstoß diskussionswürdig. Er gibt aber zu bedenken, dass das System geplante Gewalttaten nicht immer verhindern wird können. „Aber es hat sicher eine präventive Wirkung. Täter werden sich anders verhalten, wenn sie wissen, dass sie einen Sender tragen“, meint der Experte. Beachten müsse man aber, dass ein Peilsender in die Grundrechte eingreift.
Verfassungsrechtler hält Maßnahme für möglich
Das sieht auch Benjamin Kneihs, Professor für Verfassungsrecht an der Uni Salzburg, so: „Der Eingriff in die Grundrechte des Gefährders lässt sich durch den Schutz des Lebens des Opfers aber rechtfertigen.“ Dabei müsse gesichert sein, dass kein Bewegungsprofil gespeichert wird. Der Standort dürfe nur bei Alarmauslösung übermittelt und keinesfalls dauerhaft überwacht werden. „Der Gesetzgeber müsste zudem genau definieren, in welchen Fällen diese Maßnahme angemessen wäre“, schließt Kneihs.
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