Inflationsanpassung

Frauen bei Pensionshöhe doppelt benachteiligt

Politik
21.02.2023 06:00

Die Arbeiterkammer sieht eine Diskriminierung: Mit Anhebung des Antrittsalters ab 2024 können alle Frauen frühestens in der zweiten Jahreshälfte in den Ruhestand gehen.

Die viel kritisierte Inflationsanpassung der Pensionen - besser bekannt als Aliquotierung - wird ab 2024 noch ungerechter, als sie jetzt schon ist. Da beginnt nämlich die schrittweise Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters, und diese ist so gestaltet, dass Frauen in den kommenden zehn Jahren frühestens im jeweils zweiten Halbjahr in Pension gehen können.

Wenn die Aliquotierung bleibt, werden Frauen massiv benachteiligt: Jänner-Pensionisten bekommen 100 Prozent Inflationsabgeltung, Februar-Pensionisten 90, März-Pensionisten 80 und so weiter. Im November und Dezember gibt es überhaupt keine Inflationsabgeltung.

(Bild: ©bilderstoeckchen - stock.adobe.com)

„Die Aliquotierung an sich ist schwer bedenklich, aber für die Frauen ist das eine glatte Diskriminierung“, sagt Wolfgang Panhölzl von der Arbeiterkammer (AK) im Gespräch mit der „Krone“. „Wenn die Regierung das nicht zurücknimmt, werden wir vor dem Höchstgericht klagen. Das ist logisch, das liegt auf der Hand.“

Geschichte der Aliquotierung von Schwarz-Blau bis Türkis-Grün
So ist die Aliquotierung überhaupt entstanden: 2003 führte die schwarz-blaue Regierung unter Wolfgang Schüssel eine Wartefrist ein. Die erste Pensionserhöhung wurde fortan erst im übernächsten Jahr gewährt. Beim freien Spiel der Kräfte vor der Nationalratswahl 2019 wurde die Wartefrist abgeschafft. 2020 führte die türkis-grüne Regierung die Aliquotierung ein.

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