Eine Genossenschaft bot Wohnungen teurer an als vertraglich zugesichert an. Zahlreiche Verfahren laufen. Ein bis vor Kurzem unentdecktes Schreiben sorgt nun für Zündstoff, das Land Steiermark macht nun Druck.
Mit einer Wohnung der gemeinnützigen Ennstal Wohnbaugenossenschaft (ENW) wollten sich Familien beim Grazer Messequartier, aber auch in anderen Siedlungen den Traum vom Eigenheim erfüllen. Nach zehn Jahren Miete erhielten sie das Kaufanbot – und fielen aus allen Wolken! Denn dieses war viel teurer als ursprünglich vereinbart. „Meine Wohnung kostet um 100.000 Euro mehr“, berichtete etwa eine verzweifelte Betroffene der „Krone“. Einige haben vor Sorge, mit nichts dazustehen, dennoch gekauft. Andere haben jedoch den Rechtsweg gewählt.
Förderzusage als Grundlage für Mietkauf
Ermittlungen wegen Betrugs wurden seitens der Staatsanwaltschaft Graz eingestellt. „Ein Fortführungsantrag wurde gestellt, über diesen wird aber erst entschieden“, sagt Sprecher Hansjörg Bacher.
Zivilrechtlich haben 16 Personen mit Hilfe der Arbeiterkammer geklagt, einige Verhandlungen laufen bereits. Das Land Steiermark als Fördergeber hielt sich vorerst zurück, trat dem Rechtsstreit nicht bei und hoffte auf eine einvernehmliche Einigung.
Land Steiermark macht nun Druck
Wie sich herausgestellt hat, ist das Land aber sogar dazu gezwungen, für die Einhaltung der ursprünglichen Verträge zu sorgen! Das steht nämlich in der Förderzusage der für Wohnbau zuständigen Abteilung 15 an die ENW, welche jetzt aufgetaucht ist. Die Bedingung ist die Einhaltung des so genannten „Steirischen Modells“. Das bedeutet: Die Wohnungen können nach zehn Jahren Miete zum Herstellungspreis zuzüglich eines Zwei-Prozent-Zuschlages erworben werden.
Und siehe da: Das Land hat nun im Zivilverfahren der ENW sogar mit der Rückforderung der Fördergelder gedroht. Ein Etappensieg für die Betroffenen!
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