Nach Schock-Videos

Schlachtbetrieb: „Darf nie wieder vorkommen“

Steiermark
01.03.2023 15:09

Nach der Veröffentlichung der Videos aus einem Hühnerschlachthof in der Steiermark hat der betroffene Schlachtbetrieb Stellung bezogen: „Von diesen Bildern sind wir selbst entsetzt, so ein Verhalten ist für uns inakzeptabel“, hieß es dazu am Mittwoch. Für die betreffenden Mitarbeiter habe es „entsprechende arbeitsrechtliche Konsequenzen“ gegeben. So etwas dürfe nie wieder vorkommen.

Die Bilder würden eine „Negativ-Auswahl aus über eintausend Stunden Videomaterial“ sein und seien „nicht repräsentativ, wie bei uns gearbeitet wird“, wurde vonseiten des Schlachtbetriebs per Aussendung betont. Dennoch sei man von den Bildern entsetzt. „Wir bedauern diese Vorfälle und stehen zu unserer Verantwortung in diesem Zusammenhang. So etwas darf und wird nie wieder vorkommen.“

„Wollen keinesfalls schönreden“
Wie erste behördliche Kontrollen gezeigt hätten, sei ein Großteil der angezeigten Vorwürfe „haltlos“, wurde auch betont. „Wir räumen aber ein, dass einige der vom VGT dokumentierten Szenen nicht in Ordnung sind und die wollen wir auch keinesfalls schönreden, sondern werden sie abstellen“, hieß es in der Stellungnahme. „Das ist nicht, wofür wir stehen - und darum gab es für die betreffenden Mitarbeiter auch entsprechende arbeitsrechtliche Konsequenzen“, wurde berichtet.

Ein Mitarbeiter habe das Unternehmen bereits verlassen, ein weiterer wurde arbeitsrechtlich verwarnt und einem anderen Arbeitsbereich zugewiesen, hieß es vonseiten des Unternehmenssprechers auf Anfrage der APA. Man werde in Schulungen künftig noch stärker darauf achten, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dahingehend zu sensibilisieren.

Die automatische Kehlschnitt-Maschine (Bild: zVg)
Die automatische Kehlschnitt-Maschine

Anwaltsschreiben an VGT
Am Dienstag hat der VGT ein Anwaltsschreiben im Auftrag des betroffenen Schlachthofes erhalten, in dem mit Klage gedroht wurde. Es sei versucht worden, das Bekanntwerden der Aufnahmen und des Tierleids zu verhindern, hieß es vonseiten des VGT. Es sei „nicht um Einschüchterung“ gegangen, wurde hingegen vonseiten des Schlachthof-Sprechers betont. „Es ging um die Nichtkenntlichmachung des Namens, das ist zum Schutz der Familie wichtig und dem ist auch entsprochen worden“, so der Sprecher. Die Familie des Betreibers habe dennoch bereits Drohungen über Social Media erhalten.

Die AMA-Marketing teilte am Mittwoch indessen mit, dass im betroffenen Schlachtbetrieb eine Videoüberwachung veranlasst werde, der der Betrieb auch zugestimmt hat. „Der Betrieb hat von nun an besonders tierschutzrelevante Bereiche der Geflügelschlachtung mit Videoaufzeichnungen zu überwachen. Mit der Einführung einer kameragestützten Überwachung wird mehr Transparenz während des Schlachtvorgangs erreicht. Die tierschutzrelevanten Videoaufzeichnungen sind regelmäßig von Fachleuten auszuwerten. Das hat zum einen präventive Wirkung. Andererseits ermöglicht es im Falle von Fehlverhalten schnelleres Eingreifen“, hieß es in der Aussendung der AMA.

Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
Der bekannte steirische Strafverteidiger Gerald Ruhri ergriff - wie berichtet - unterdessen selbst die Initiative, verfasste eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Graz und zeigte Hühnermastbetreiber sowie die AMA und deren verantwortliche Mitarbeiter an. Und zwar wegen Betrugs! „Die Strafanzeige wird derzeit von der Staatsanwaltschaft Graz geprüft“, bestätigt deren Sprecher Hansjörg Bacher der „Krone“.

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