In der Causa Nachtlandeverbot für Rettungshubschrauber am Flughafen Graz bietet das Klimaschutzministerium der Steiermark jetzt Hilfe an.
Oft bräuchte man nur an ein paar kleinen Rädchen zu drehen, dann würde vieles runder laufen im steirischen Gesundheitssystem. So auch in folgender Causa.
Wie mehrfach thematisiert, ärgern sich vor allem die Crews des Öamtc-Notarzthelis C 12 über einen bürokratischen Hemmschuh, der den 24-Stunden-Flugbetrieb behindert. Ein Uralt-Gesetz des Bundes verhindert nämlich, dass Rettungshubschrauber ab 23.30 Uhr am Flughafen Graz landen dürfen, um aufzutanken. Der Grund: Der Tower ist ab dieser Zeit nicht mehr besetzt. Der Sprit reicht jedoch kaum, um zwei Einsätze hintereinander zu fliegen.
„Antrag könnte äußerst rasch genehmigt werden“
Nach den „Krone“-Berichten zur Landeverbots-Posse lenkt das zuständige Klimaschutzministerium - Ressortchefin ist Ministerin Leonore Gewessler - nun ein. Man werde das Land Steiermark beim Rund-um-die-Uhr-Flugbetrieb unterstützen. Erste Möglichkeit: Der Flughafen-Halter müsste beim Klimaschutzministerium und der Bezirkshauptmannschaft einen Antrag auf „Bewilligung des bestehenden Stützpunkts als Rettungsflugplatz“ stellen. „Dieser könnte äußerst rasch genehmigt werden“, verspricht das Ministerium gegenüber der „Krone“.
Die zweite Variante: eine Änderung des Luftfahrtgesetzes, um behördliche Ausnahmen für Rettungshubschrauber zu ermöglichen. „Auch daran arbeiten wir aktuell, diese Lösung dauert aber aufgrund des notwendigen parlamentarischen Verfahrens voraussichtlich länger“, so das Ministerium.
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