Fahrlässig sollen die zwei angeklagten Arbeiter (42, 49) das Feuer am Schuldach verursacht haben. Das Bezirksgericht Salzburg klärte am Montag: Die Arbeiter haben „getan, was zu tun war“. Das Feuer am Schuldach hätten sie auch nicht verhindert können. Freispruch!
Der 11. Juli 2022, erster Tag der Sommerferien und die Schule brennt. Gemeint ist die HAK1 in Salzburg: Im Bereich des Daches breitete sich an jenem Tag ein verheerendes Feuer aus. 200 Feuerwehrleute rückten aus und löschten. Folge: zehn Millionen Euro Schaden und ein zerstörtes Schulgebäude.
Während die Schüler nun bis ins Jahr 2025 in Containern unterrichtet werden, mussten sich zwei deutsche Dachdecker am Montag im Bezirksgericht Salzburg verantworten: Fahrlässig hätten sie das Feuer laut Anklage ausgelöst, weil sie Mittagspause machten, statt ihre Flämmarbeiten zu kontrollieren. Verteidiger Christoph Rother entgegnet: „Sie haben eine halbe Stunde Brandwache gehalten und alle Vorschriften beachtet.“
Die Arbeiter (42, 49) mit mehr als 20 Jahren Erfahrung betonen gegenüber Richter Alexander Wagenhofer ihre Unschuld: „Wir haben gerochen, geschaut, alles. Es war nichts zu bemerken.“ Die 30 Minuten Brandwache nach den Flämmarbeiten halten sie immer ein: „Das ist Pflicht.“
Brand im Dachraum wäre wohl auch mit Kontrolle unentdeckt geblieben
Geraucht hat keiner, auf Sicherheit wurde geachtet. Mittagspause machten sie auch nur knapp eine Stunde: Bei der Rückkehr war die Feuerwehr schon da. Der Schulbau aus den 70ern hatte zudem eine „spezielle Dach-Geometrie“ war im Verhandlungssaal 9 zu hören. Selbst der Bau- und der Brand-Gutachter erklären nach etlichen Fragen: „Ein Restrisiko bleibt.“ Der im Dachraum entstandene Brand hätte sich auch mit einer längeren Kontrolle der Flämmarbeiten unentdeckt ausgebreitet.
Freisprüche mangels Schuldbeweis verkündet der Richter, blickt zu den Arbeitern und sagt: „Sie haben getan, was geboten war.“ Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
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