„Wegen Spionage“

Steirer vergab per Mail Mordaufträge an Behörden

Steiermark
12.04.2023 14:02

„Ich erteile den Auftrag, Herrn S. und die Bewohner des Hauses wegen Spionage zu ermorden“: Dieses E-Mail hat ein Steirer im November 2022 unter anderem an das Land Steiermark, die Bundesregierung und die Staatsanwaltschaft geschickt. Der psychisch Kranke stand am Mittwoch als Betroffener vor Gericht. Er wurde eingewiesen.

Das Schreiben, das der 45-Jährige versandte, trug die Überschrift: „Anonymer Mordauftrag“. Wäre er zurechnungsfähig, hätte er sich als Bestimmungstäter zu einem versuchten Mord verantworten müssen. Immerhin verteilte er den „Mordauftrag“ recht großzügig, auch das Justizministerium und das Bundesheer bekamen laut Ankläger das E-Mail.

Dachte, Nachbar sei ein Terrorist
„Ich gestehe, dass ich die Mails geschrieben habe“, meinte der Betroffene gleich zu Beginn. Mit schriftlichen Beweisen war es schwierig, hatte der Steirer doch jedes Mal bei Benutzung seine elektronischen Geräte wieder auf Werkseinstellung zurückgesetzt. Der ganzen Aktion war eine Begegnung mit dem Nachbarn im Garten vorangegangen. Wer wen nicht gegrüßt oder angesprochen hat, war nicht ganz klar, auf jeden Fall verfasste der Mann nach dieser Begegnung seine „Aufträge“. Er war überzeugt davon, dass der Nachbar „Terroranschläge, Kidnapping und Drogenhandel“ vorbereiten würde.

Gerichtsgutachter Manfred Walzl (Bild: Christian Jauschowetz)
Gerichtsgutachter Manfred Walzl

Gutachter erwartet weitere Schübe
Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl bescheinigte dem Betroffenen paranoide Schizophrenie, diese „war maßgeblich für die Tat verantwortlich“. 2021 hatte der 45-Jährige ähnliche Mails verschickt, und es sei zu befürchten, dass es ohne Behandlung in Zukunft „in Stresssituationen immer wieder zu psychotischen Schüben“ kommen würde. Er sei jetzt zwar in Behandlung, aber noch nicht wieder voll stabil, „eine ambulante Therapie scheidet daher aus“, betonte der Gutachter.

Der Geschworenensenat folgte diesen Empfehlungen und verfügte eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Porträt von Steirerkrone
Steirerkrone
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