Nach 21 Jahren

Öko-Gefecht um Sulm-Kraftwerk geht ins Finale

Steiermark
19.04.2023 06:00

Die Verbauung der Schwarzen Sulm als Zankapfel für die Ewigkeit? Am Donnerstag könnte endlich ein Urteil zu dem weststeirischen Wasserkraftprojekt fallen.

Es sind große Pläne zur Energiegewinnung in seiner Heimatregion, der Weststeiermark, die der Forstwirt Peter Masser erstmals 2002 laut denkt: Auf der Koralm sollte ein gewaltiger Pumpspeicher errichtet werden, an der darunter liegenden Schwarzen Sulm ein kleines Wasserkraftwerk, das die Stromversorgung am Berg während der Bauzeit sichern sollte.

21 Jahre und Tausende Gerichtsakten später bestehen beide Vorhaben nach wie vor nur am Papier - zum großen Ärgernis des Projektwerbers: „Wir könnten seit zumindest 15 Jahren sauberen Strom an der Sulm produzieren! Aber nein, die sogenannte grüne Bewegung muss ja jedes Wasserkraftwerk torpedieren“, ist Masser sauer.

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Ich bin überzeugt davon, dass sowohl das Kraftwerk an der Sulm, als auch jenes auf der Koralm errichtet werden. Wer für die Energiewende ist, muss auch für diese Projekte sein.

Projektwerber Peter Masser

Rechtsstreit tobt seit 2007
Zur Vorgeschichte: Die Schwarze Sulm gehört zu den wenigen Gewässern in Österreich, die noch nicht genützt sind, Teile davon sind Naturdenkmäler und Europaschutzgebiet (Natura 2000). Seit 2007 - damals erging der positive wasserrechtliche Bescheid durch die Abteilung 13 des Landes Steiermark - tobt ein Rechtsstreit um das Kraftwerk von Peter Masser und Alfred Liechtenstein.

Peter Masser an der Schwarzen Sulm (Bild: Christian Jauschowetz)
Peter Masser an der Schwarzen Sulm

Gegner fürchten eine Verschlechterung der Wasserqualität, zudem würde der Eingriff, so deren Meinung, in keinerlei Relation zu den zu erwarteten Schäden stehen.

Letztes Kapitel am Donnertag?
Das vorerst letzte Kapitel in der Geschichte wird nun am Donnerstag am Landesverwaltungsgericht Graz behandelt. Richterin Carolin Ebner-Steffler muss amtliche Zweifel prüfen, ob 2007 ein funktionstüchtiges Kraftwerk bewilligt wurde - so die vereinfachte Kurzfassung.

Fakten

Am Donnerstag, 20. April, wird das geplante Kleinwasserkraftwerk an der Sulm am Landesverwaltungsgericht Steiermark in Graz verhandelt. Damit könnte ein über 20 Jahre dauernder Konflikt zu Ende gehen.

Drei Szenarien

  • Richterin Carolin Ebner-Steffler kann den zuletzt erfolgten Änderungsantrag des Projektwerbers abweisen, dann müssten die Projektwerber von vorne beginnen und ein neues Verfahren einleiten.
  • Die Änderungsbewilligung wird bestätigt, dann könnten die Projektwerber zu bauen beginnen.
  • Dritte und unwahrscheinlichste Möglichkeit wäre eine Vertagung, falls die Richterin weitere Prüfungsunterlagen anfordert.

So oder so: Der ordentliche Instanzenzug ist damit ausgeschöpft. Projektwerbern sowie -gegnern bliebe in weiterer Folge dann nur noch der Gang zum Verwaltungsgerichtshof in Wien. Dies hätte jedoch für einen möglichen Baubeginn in den meisten Fällen keine aufschiebende Wirkung.

Peter Masser wischt jedenfalls alle Einwände vom Tisch: „Der Vorwurf, wir hätten das Projekt schlampig und oberflächlich eingereicht, stimmt einfach nicht.“ Vielmehr hätten „bösartige Leute“ die lange Verfahrensdauer zu verantworten.

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Das Projekt beziehungsweise das Genehmigungsverfahren stellt einen einzigen großen Schildbürgerstreich dar.

Umweltschützer Wolfgang Rehm

„Kraftwerk ist energiewirtschaftlich bedeutungslos“
Wolfgang Rehm, der gemeinsam mit WWF und dem Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe das Projekt bekämpft, bleibt bei seiner Kritik: „Das Kraftwerk ist energiewirtschaftlich bedeutungslos, aber schädlich für Wasser und Natur.“

Das bisherige Verfahrenslabyrinth stelle einen „einzigen, großen Schildbürgerstreich“ dar. Das Ausmaß, in dem die Projektanten im Vorfeld von der steiermärkischen Landesregierung protegiert worden wären, sei ebenso „beispiellos in der Geschichte von Umweltverfahren.“

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