Justiz-Streit

EU-Gerichtshof halbiert Zwangsgeld gegen Polen

Ausland
21.04.2023 14:35

In den verfahrenen Justiz-Streit zwischen der EU-Kommission und Polen kommt nun wieder ein wenig Bewegung. Einige Reformen, die die Regierung in Warschau durchgesetzt hat, werden mit einer Halbierung des Ende 2021 verhängten Zwangsgeldes in der Höhe von einer Million Euro honoriert. Künftig muss die polnische Regierung also nur mehr 500.000 Euro zahlen. Der Disput ist aber noch lange nicht ausgestanden.

Der EuGH begründete seine Entscheidung am Freitag damit, dass das Land zwar notwendige Maßnahmen getroffen habe - dass diese aber nicht ausreichten. Die EU-Kommission hatte Polen wegen der umstrittenen Justizreformen verklagt. Aus Sicht Brüssels wurde die Unabhängigkeit der Justiz unter anderem durch die Einführung einer Disziplinarkammer, die Richter bestrafen und entlassen konnte und deren Mitglieder vom Landesjustizrat ernannt wurden, der wiederum unter der Kontrolle der Politik stand. Mittlerweile ist das Gremium abgeschafft worden.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Bild: Robert Fishman / vario images / picturedesk.com)
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg

Im Oktober 2021 hatte der EuGH noch per einstweiliger Anordnung ein Zwangsgeld für notwendig gehalten, weil Polen seine Entscheidung vom Juli 2021, verschiedene Regelungen und die Arbeit der Disziplinarkammer auszusetzen, nicht umgesetzt habe. So wollte der Gerichtshof „ernsthaften und irreparablen Schaden von den europäischen Werten“, vor allem der Rechtsstaatlichkeit, abwenden.

Nach Abschaffung der Disziplinarkammer beantragte Polen die Aufhebung des Zwangsgelds, weil es Gesetze geändert habe und so seinen Verpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen sei. Der EuGH ist allerdings der Ansicht, dass die Maßnahmen noch nicht ausreichen.

EU-Hilfsgelder auf Eis gelegt
So seien unter anderem die Auswirkungen von Entscheidungen der Disziplinarkammer nicht in allen Fällen ausgesetzt worden. Der Gerichtshof kündigte an, am 5. Juni in der Hauptsache entscheiden zu wollen. Bei der Entscheidung vom Juli 2021 handelte es sich nur um eine einstweilige Anordnung. Wegen des Streits um die Rechtsstaatlichkeit Polens werden übrigens auch Milliarden an EU-Hilfsgeldern zurückbehalten.

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