Eine Jugendliche sperrte im August 2022 in Salzburg-Maxglan die Katze der Nachbarin in eine Waschmaschinentrommel eines Mehrparteienhauses. Das Tier ist darin erstickt. Die mittlerweile 15-Jährige wurde nun auf dem Landesgericht verurteilt. Damit nicht genug: Ein weiterer Tierquälerei-Prozess fand zeitgleich in der Steiermark statt.
Offenbar hat das Mädchen die Türe der Waschmaschine nach ihrer Tat auch gleich wieder öffnen wollen, diese sei aber versperrt geblieben. Schließlich hat eine Mitbewohnerin die Türe geöffnet, da war die Samtpfote bereits verendet. Die Bewährungshelferin meinte, das Mädchen habe sich seither in ihrem Verhalten gebessert.
Mädchen habe „Dumme Phase“ durchlebt
Am Dienstag wurde die Schülerin am Landesgericht Salzburg schließlich wegen Tierquälerei verurteilt. Die Schülerin bereute die Tat und gab an, sie habe damals als 14-Jährige eine „dumme Phase“ durchlebt. Sie gestand auch den Diebstahl von Kosmetika und die unbefugte Inbetriebnahme eines E-Scooters.
Der Schuldspruch erfolgte unter Vorbehalt der Strafe. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Neben der Bewährungsstrafe muss sie der Besitzerin 90 Euro für den Wert des Tieres bezahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Zuchtschwein war übersät von Geschwüren
Zur gleichen Zeit kam es in der Steiermark zu einem weiteren Tierquälerei-Prozess. Dort saß in Graz ein steirischer Landwirt zerknirscht vor Richter Hanspeter Draxler. Von Beginn war er geständig, seine Zuchtsau nicht adäquat gehalten zu haben. Das Tier war auf der Körperunterseite voller Geschwüre, abgemagert, litt Höllenqualen. „Es tut mir leid“, sagt er. „Ihnen ist aber schon klar, dass Sie viel früher einen Arzt hätten rufen müssen!“, wirft ihm der Richter vor. „Ja, das stimmt. Ich habe die Situation völlig unterschätzt.“ Der Angeklagte wird zu 720 Euro Strafe verurteilt (das entspricht 3 Monaten Haft). Er nimmt dankend an.
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