Vertriebene aus der Ukraine sind hierzulande vor allem im Niedriglohnsektor tätig. Ein Gutteil ist zudem überqualifiziert. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Wiener Instituts für Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw). Demnach hat sich die Zahl der arbeitenden Ukrainer in Österreich von 5516 Personen im Februar 2022 auf 14157 im Februar 2023 mehr als verdoppelt.
Ukrainer kommen in Österreich verstärkt in der Gastronomie, in der Hotellerie, im Handel sowie in der Gebäudereinigung zum Einsatz, wie aus der Analyse hervorgeht.
Aufholbedarf bei Arbeitsmarktintegration von Frauen
Ein kräftiger Beschäftigungstrend lasse sich vor allem bei 50- bis 59-Jährigen beobachten, wogegen die Gruppe der 30- bis 39-Jährigen, darunter vor allem Frauen, noch deutlich nachhinke, schreibt das wiiw. Laut dem Institut ist das Arbeitskräftepotenzial in dieser Gruppe besonders groß: Bei knapp 95.000 Vertriebenen (Stand Ende März) handelte es sich großteils um Frauen im erwerbsfähigen Alter. Da viele davon mit Kindern nach Österreich gekommen seien und es an Kinderbetreuungsangeboten mangle, werde ihnen aktuell aber der Einstieg ins Berufsleben erschwert, kritisiert das Institut.
Ein Gutteil der Vertriebenen aus der Ukraine, die hierzulande mittlerweile einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, seien für ihre Jobs zudem überqualifiziert. So würden diese in der Regel ein hohes Bildungsniveau aufweisen und gleichzeitig in Sektoren unterkommen, die verstärkt Stellen im Niedriglohnbereich anbieten. Zwar sei eine Überqualifikation zu Beginn der Arbeitsmarktintegration aufgrund der Dauer der Anerkennung etwaiger Bildungsabschlüsse üblich.
Appelle an Politik
Längerfristig führe eine Überqualifikation aber zu Problemen, da diese Frust bei den Betroffenen erzeuge und damit ihre Integration erschwere. Die Politik müsse daher Möglichkeiten schaffen, die es ihnen erlaube, ihr Potenzial voll auszuschöpfen, fordert das wiiw.
Durch Novelle erleichterter Zugang für Ukrainer am Arbeitsmarkt
Für aufgrund des Kriegs vertriebene Ukrainer gilt mit der im April in Kraft getretenen Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt. Eine Beschäftigungsbewilligung des Arbeitsmarktservice (AMS) ist seither nicht mehr notwendig, sofern die betroffenen Personen einen Vertriebenenausweis besitzen.
AMS-Chef Johannes Kopf appellierte zuletzt auf Twitter an geflüchtete Personen, sich beim Arbeitsmarktservice zur Vermittlung zu melden, um diese bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen zu können.
Zu diesem Zweck werde man etwa 50.000 Vertriebene aus der Ukraine via Brief über ihren Zugang zum Arbeitsmarkt informieren, kündigte Kopf an.
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