Leistungen erweitert

Eltern-Kind-Pass: Ministerrat winkt Reform durch

Politik
24.05.2023 12:42

Der Ministerrat hat am Mittwoch die Reform des 1974 eingeführten Mutter-Kind-Passes beschlossen. Mit Jänner 2024 soll das Vorsorgeprogramm in Eltern-Kind-Pass umbenannt werden, bis 2026 soll der Leistungsumfang um zusätzliche Angebote während der Schwangerschaft bzw. für Neugeborene erweitert und eine digitale Variante eingeführt werden. Im Juni soll das Eltern-Kind-Pass-Gesetz im Nationalrat beschlossen werden.

Zu den neuen Leistungen gehören ein Gesundheitsgespräch zu Beginn der Schwangerschaft, eine zweite freiwillige Hebammenberatung vor der Geburt sowie eine Elternberatung. Ermöglicht werden außerdem ein zusätzliches Hörscreening für Neugeborene, ein zusätzlicher Ultraschall, ergänzende Laboruntersuchungen sowie eine Ernährungs- und Gesundheitsberatung für Schwangere, Stillende oder junge Eltern.

Rauch: „Unzählige Todesfälle verhindert“
Durch die Vorsorgeuntersuchungen würden medizinisch relevante Auffälligkeiten rechtzeitig erkannt und behandelt und so unzählige Todesfälle verhindert, lobte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) den Eltern-Kind-Pass als „Erfolgsmodell“. „Damit profitieren vor allem jene, die sich solche Untersuchungen sonst nicht leisten könnten.“

Federführend an der Reform beteiligt: Gesundheitsminister Rauch, Familienministerin Raab (Bild: APA/EVA MANHART)
Federführend an der Reform beteiligt: Gesundheitsminister Rauch, Familienministerin Raab

Raab: „Väterbeteiligung steigern“
Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) hob die neu in das Vorsorgeangebot aufgenommene Elternberatung hervor. Mit dieser „können wir Eltern und vor allem Frauen Informationen für Entscheidungen bieten, wenn es um partnerschaftliche Aufteilung geht, und die Väterbeteiligung steigern“.

Bessere Dokumentation durch Digitalisierung
Durch die Digitalisierung des Vorsorgeprogrammes soll wiederum die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse deutlich verbessert werden, indem Befunde über die Elektronische Gesundheitsakte ELGA einfach zwischen behandelnden Ärzten und Hebammen weitergegeben werden können. Auch eine Nutzung der Daten für Wissenschaft und Forschung unter Wahrung des Datenschutzes ist im Gesetzesentwurf vorgesehen.

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