Supermärkte müssen künftig beim Umweltministerium melden, wie viele Lebensmittel sie wegwerfen oder spenden. Das ist die Folge der am Mittwoch beschlossenen Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) im Nationalrat. Die Meldepflicht für Händler gilt ab dem vierten Quartal ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern bzw. ab fünf Verkaufsstellen. Sie soll laut Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) „klarer Anreiz zu spenden“ sein und so Lebensmittelverschwendung minimieren.
Einmal pro Quartal sind große Lebensmittelhändler und Supermarktketten dann verpflichtet, dem Umweltministerium zu melden, wie viele Lebensmittel sie weggeworfen haben und wie viele gespendet wurden. „Es kann nicht sein, dass in Zeiten der Teuerung, in denen viele Menschen nicht mehr wissen, wie sie über die Runden kommen, Tausende Tonnen Lebensmittel einfach weggeworfen werden“, argumentierte Gewessler in einem Statement. Die Neuregelung im Abfallwirtschaftsgesetz schaffe Transparenz und sei eine klare Ansage gegen Lebensmittelverschwendung, denn Unternehmen werden angehalten, ihre noch genusstauglichen Lebensmittel zu spenden und Abfälle zu vermeiden.
Lebensmittel werden gespendet
Dank der Initiative „Lebensmittel sind kostbar“, einer freiwillige Vereinbarung zwischen Supermärkten und dem Ministerium, werden Lebensmittel bereits gegenwärtig an soziale Organisationen wie die Tafeln weitergegeben und somit rund 20.000 Tonnen Lebensmittel vor der Verwandlung in Abfall gerettet. Trotzdem gehen Schätzungen von 70.834 Tonnen an vermeidbaren Lebensmittelabfällen im Handel aus.
Der Initiativantrag zur AWG-Novelle betrifft geschätzt 900 Unternehmen in Österreich. Die vierteljährlichen Meldungen müssen erstmals für das vierte Kalenderquartal 2023, bis zum 10. Februar 2024 erfolgen. Sowohl die Masse an Lebensmitteln, die kostenlos zum menschlichen Verzehr weitergegeben wird, als auch jene, die als Abfall entsorgt wird, soll gemeldet und dann vierteljährlich in einem Bericht der Öffentlichkeit präsentiert werden. Mikrounternehmen und Lebensmittelproduzenten, die durch Direktabsatz Lebensmittel vertreiben, wie etwa Bauern, sind von der Regelung nicht erfasst.
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