Der Traum vom Eigenheim in Graz endete für etliche Bewohner des Grazer Messequartiers mit einem bösen Erwachen. Mittlerweile gibt es in dieser Causa zwei - sich allerdings widersprechende - Urteile.
Zwar nicht geplatzt, aber mit erheblichen finanziellen Belastungen und blank liegenden Nerven verbunden ist der Traum vom Eigenheim für etliche Bewohner des Grazer Messequartiers. Wie berichtet, schlossen sie einen Vertrag mit der gemeinnützigen Ennstal Wohnbaugruppe (ENW) ab, wonach sie nach zehn Jahren Miete ein Kaufanbot erhalten. Das ist auch passiert. Doch statt der vereinbarten Summe fiel der Kaufpreis plötzlich viel höher aus – bei einigen sogar um bis zu 100.000 Euro – als vereinbart! Und das, obwohl das Land Steiermark als Fördergeber der ENW das „steirische Modell“ als Basis vorgeschrieben hat. Das besagt: Wohnungen können nach zehn Jahren Miete zum Herstellungspreis zuzüglich eines Zwei-Prozent-Zuschlags erworben werden.
Volksanwaltschaft ist tätig geworden
Die ENW hingegen berief sich auf eine Gesetzesänderung, welche die angepassten Preise möglich macht. Zwölf Betroffene klagten mit Hilfe der Arbeiterkammer am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz.
Zwei konträre Urteile
Nun ist in einem Fall ein noch nicht rechtskräftiges Urteil erster Instanz zugunsten eines Mietkäufers da. Es besagt, dass die vertragliche Vereinbarung einzuhalten ist. Vom Betroffenen wurde zu viel verlangt. „Das Landesgericht hat ausführlich begründet mit Hinweisen auf viele Rechtssätze aus der höchstgerichtlichen Rechtssprechung“, sagt Karl Raith von der Arbeiterkammer. „Dem Klagebegehren wurde vollinhaltlich stattgegeben. Die beklagte Partei ist verpflichtet, die Wohnung zum ursprüngliche vereinbarten Kaufpreis laut Berechnungsmodell zu veräußern“, bestätigt Rechtsanwalt Andreas Ulm, der mit seinem Kollegen Pascal Dreier (Ulm Neger Partner Rechtsanwälte) im Auftrag der Arbeiterkammer die Klage eingebracht hat.
Mittlerweile hat sich auch die Volksanwaltschaft eingeschaltet. Sie möchte vom Land Steiermark wissen, wie es auf Basis dieses Urteils nun weiter vorgehen wird.
Bei der ENW nachgefragt heißt es, dass man Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegen werde. Außerdem handle es sich um ein Urteil von vielen: „Es sind Verfahren in Graz am Landesgericht, am Bezirksgericht West und in Leoben anhängig. Am Bezirksgericht West wurde kürzlich ein Kläger mit identem Klagsinhalt abgewiesen, er hat dagegen berufen. Es gibt also zwei konträre, nicht rechtskräftige Urteile“, sagt Geschäftsführer Alexander Daum.
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