Der Oberste Gerichtshof (OGH) veröffentlicht auf seiner Webseite, dass den Bund keine Haftung für das Multiorganversagen in Ischgl im Zuge der Corona-Pandemie treffen würde. Er bestätigt damit die Ersturteile, wonach das Epidemiegesetz nur die Allgemeinheit schütze und nicht den Einzelnen. VSV-Obmann Peter Kolba schäumt.
Der OGH berücksichtigt in seiner Veröffentlichung nicht, dass die Kläger sich auch auf die EU-Grundrechte-Charta berufen haben und dazu eine Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) notwendig wäre. „Diese Abfuhr für Geschädigte aus 45 Nationen ist eine tiefe Enttäuschung für diese, die durch die Fehler der Behörden in Tirol zum Teil schwere Schäden erlitten haben,“ empört sich Peter Kolba, Chefjurist des Verbraucherschutzvereines (VSV).
„Das Urteil ist ein Freibrief für Behörden, die während einer Pandemie nunmehr jeden Unsinn machen können, der ihnen einfällt.“
Man werde das Urteil, wenn es im Volltext vorliege, genau analysieren, so Kolba. „Und wir ziehen in Erwägung, gegen die Republik Österreich nun mit einer Staatshaftungsklage vorzugehen.“
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