Die Teuerung führt dazu, dass es für viele Menschen immer schwieriger wird, genug Geld fürs Wohnen aufzubringen. Der zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) reagiert jetzt und weitet den Bezieherkreis für die Wohnbeihilfe aus.
Die Grüne Wohnbausprecherin Ines Vukajlović hatte das Thema teures Wohnen kürzlich gegenüber der „Krone“ aufs Tapet gebracht - sie kündigte für Donnerstag einen Dringlichen Antrag im Landtag an, der mehrere Maßnahmen für leistbares Wohnen umfasst. Am Mittwoch kam Wohnbaureferent Manfred Haimbuchner (FPÖ) dem Grünen-Antrag zuvor: Er präsentierte seinerseits eine Entlastungsmaßnahme für Mieter.
15 Jahre alte Grenze fällt
Durch eine Anhebung des Mietpreis-Deckels sollen mehr Menschen in Oberösterreich in den Genuss der Wohnbeihilfe kommen. Das heißt: Rückwirkend mit 1. Jänner 2023 werden Ansuchen auf Wohnbeihilfe genehmigt, wenn die Miete pro Quadratmeter in nicht geförderten Wohnungen nicht mehr als acht Euro beträgt. Seit 2008 lag diese Grenze bei sieben Euro.
Wohnbeihilfen-Budget zurückgegangen
Die SPÖ hatte diesen Schritt seit Jahren gefordert, für sie kommt er zu spät: „Das sind volle 15 Jahre mit zuletzt teils zweistelligen Teuerungsraten“, sagt SPÖ-Wohnbausprecher Peter Binder. Wegen des langen Festhaltens an der Sieben-Euro-Grenze seien „ganz viele Bezugsberechtigte über die Jahre aus dem System gefallen“. Das zeige der stetige Rückgang des Wohnbeihilfebudgets. So seien in Haimbuchners erstem Amtsjahr 2010 noch 85 Millionen Euro dafür ausbezahlt worden, 2022 waren es 52. Millionen Euro.
Der 7-Euro-Deckel wirkte lange sehr preisdämpfend auf den Markt. Daher ist es auch wichtig, diesen Deckel zum richtigen Zeitpunkt zu erhöhen, um nicht die Mietpreise am privaten Immobilienmarkt zu befeuern.
Wohnbaureferent LH-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ)
„Jetzt ist der richtige Zeitpunkt“
Haimbuchner sieht das naturgemäß anders: „Ich habe immer zugesagt, diese Grenze dann zu erhöhen, wenn die Zahlen der Statistik Austria zeigen, dass es notwendig ist. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt.“ Denn: „Wir liegen nun bei der durchschnittlichen privaten Vermietung bei 6,90 Euro, bei befristeten Mietverträgen bei 7,10 Euro Nettomiete inklusive USt. ohne Betriebskosten.“ Damit sei eine „Schmerzgrenze“ erreicht. Er werde „noch heute“ eine entsprechende Verordnungsänderung der Wohnbeihilfe in Begutachtung schicken, sagt der LH-Stellvertreter.
Haushalte, deren Mitvertrag ab 1. Jänner 2023 ausgestellt, deren Antrag auf Wohnbeihilfe aber wegen Überschreitung der Sieben-Euro-Grenze abgelehnt wurde, können - sobald die Verordnung in Kraft tritt - erneut einen Antrag stellen.
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