Tirols Polizeiführung rechtfertigte am Freitag ihre vermeintliche Zurückhaltung beim Einschreiten gegen die Klimaaktivisten. Die Judikatur sei beim Auflösen von Versammlungen äußerst restriktiv.
Die Protestwelle der Letzten Generation beeinträchtigte am Freitag abermals Teile von Innsbruck. Am Morgen marschierten Klimaaktivisten auf dem Südring in Richtung Innenstadt und sorgten einmal mehr für umfangreiche Staus im Frühverkehr. Doch auch die Politik selbst spürte den Atem der Letzten Generation. Denn am Vormittag gelangten akkreditierte Klimaaktivisten ins Innsbrucker Landhaus und unterbrachen dort eine Veranstaltung von Verkehrslandesrat René Zumtobel (SPÖ).
Polizei rechtfertigte sich in Bilanz
Die Tiroler Polizei zog dann am Nachmittag eine erste Bilanz zur „Blockadewoche“ der Aktivisten. „Wir hatten 13 Versammlungen zu bearbeiten, vier davon wurden aufgelöst“, sagte Landespolizeidirektor Helmut Tomac in einem Pressegespräch. Insgesamt 102 Anzeigen setzte es gegen die Aktivisten.
Belangt werden kann nur der Veranstaltungsleiter, die Höchststrafe liegt bei 720 Euro, im erstmaligen Fall bleiben am Ende in der Regel nur rund 40 Euro „hängen“.
Florian Greil, stellvertretender Leiter der sicherheitspolizeilichen Abteilung
„Wir haben losgelöst von diversen Zurufen und nach der Judikatur der Höchstgerichte gehandelt“, rechtfertigte Tomac gleich am Beginn mit einem Seitenhieb auf den einen oder anderen Politiker die Arbeit der Exekutive. Sämtliche Blockaden seien nicht angemeldet gewesen, die Behörde habe kein Recht, solche Versammlungen aufzulösen, betonte Tomac. Dies sei nur möglich, wenn eine Versammlung das gesellschaftliche Leben in einem Bereich zum Stillstand bringe.
Wie bescheiden der Verwaltungsstrafrahmen bei unangemeldeten Demonstrationen sei, machte Florian Greil, der stellvertretende Leiter der sicherheitspolizeilichen Abteilung deutlich. Belangt werden könne nur der Veranstaltungsleiter, die Höchststrafe liege bei 720 Euro, im erstmaligen Fall blieben am Ende in der Regel nur rund 40 Euro „hängen“. Auch eine Anzeige nach der Straßenverkehrsordnung komme lediglich mit einer Strafe von 72 Euro zum Tragen.
Polizeidirektor auch selbstkritisch
Aufgelöst wurde bekanntlich die Blockade der Brennerautobahn am Donnerstag. „Am Dienstag bei der Abriegelung von Hötting durch die Aktivisten hätte man eine der fünf Versammlungen beenden sollen“, gab sich Tomac dennoch selbstkritisch. Die Kritik am tatenlosen Zusehen, als eine Ärztin zunächst nicht durchgelassen wurde, sei ebenfalls berechtigt gewesen.
Die Aktivisten hätten vor jeder Blockade die Leitstelle verständigt und völlig gewaltfrei gehandelt. Dass die Versorgung von medizinischen Notfällen gelitten habe, davon sei nichts bekannt.
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