In der Steiermark sind mehr als hunderttausend Anträge von Unternehmen auf Corona-Entschädigungszahlungen noch nicht abgearbeitet. Dutzende Millionen Euro müssen noch ausbezahlt werden. Das Versprechen der Behörde: bis Jahresende ist alles erledigt.
Corona ist in der öffentlichen Wahrnehmung vorbei - doch in der Verwaltung ist man nach wie vor mit der Aufarbeitung der Pandemie beschäftigt. Scharfe Kritik am Tempo übt Neos-Klubobmann Niko Swatek: „Die Landesregierung lässt Unternehmer immer noch auf ihr Geld warten!“
Konkret geht es um Ersatzzahlungen, wenn Bedienstete in Quarantäne mussten. Die Neos beziehen sich auf einen Bericht des Landesrechnungshofs: Demnach wurden bis Ende des Vorjahres erst 68.500 von 223.000 Anträgen abgearbeitet.
Personal heuer deutlich aufgestockt
Nun, mittlerweile sind schon über 127.000 Anträge enderledigt, heißt es von der zuständigen Arbeitsgruppe im Land zur „Krone“. 125 Millionen Euro wurden ausbezahlt - damit liege man im Bundesländervergleich im Mittelfeld. Warum das Tempo heuer angezogen wurde? Weil man das Personal von 60 auf 100 Vollzeitstellen aufgestockt hat und EDV-Vereinfachungen einführen konnte. Bis Jahresende sollten alle Unternehmen ihr Geld erhalten haben.
Graz ist ein Sonderfall
Auf ein Kuriosum machen die Neos aufmerksam: Im Landesrechnungshofbericht sind deutlich weniger Anträge vermerkt als bei einer parlamentarischen Anfrage im Vorjahr. Der Grund ist Graz: Hier ist nicht das Land, sondern das Magistrat für die Auszahlung zuständig. Laut Gesundheitsamtsleiterin Eva Winter sind von 65.000 Anträgen in Graz etwas mehr als die Hälfte abgearbeitet. Ausbezahlte Summe: über 23 Millionen Euro.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.