Der Verfassungsgerichtshof entscheidet demnächst über Umgang mit digitalen Daten. Der Fall eines Journalisten sorgt für Dynamik.
Chats und Handys, Daten und Clouds: Heiße Zonen in Politik und Justiz. Auslöser war das Mobiltelefon von Ex-Finanzgeneral Thomas Schmid – Fundus für Ermittler, Opposition, Medien. Kritiker wie Verteidiger von ÖVP-Leuten monierten eine Verletzung der Privatsphäre. Zudem seien in der Strafprozessordnung (StPO) Handys und Co. nicht erfasst. Die letzte Novelle stammt aus 2008 – da gab es noch kaum Smartphones.
Umgang mit Handys ein Fall für Höchstgericht
„Die StPO ist hier aus dem Postkutschenzeitalter“, sagt Anwalt Manfred Ainedter. Nun ist der Umgang mit Handys ein Fall für den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Ein wegen Untreue beschuldigter Beamter hatte sich an das Höchstgericht gewandt. Er geht gegen eine Anordnung der StA Klagenfurt vor. Die StPO-Bestimmungen würden gegen das Recht auf Privatleben und das Grundrecht auf Datenschutz verstoßen.
Apropos Kärnten: Ein aktueller Fall sorgt für zusätzliche Dynamisierung. Die Sicherstellung von Handy und Laptop eines Kärntner Journalisten, der Finanzskandale in der Bürokratie enthüllt und sich dabei auf vertrauliche Unterlagen bezogen hatte. Gestern hieß es aus dem Justizministerium: Verfahren gegen den Journalisten eingestellt (siehe unten).
Spannung um die Entscheidung des VfGH
Das Grundproblem bleibt. Wie umgehen mit Daten? Regierungen stürzten zuletzt wegen Chats. Die Regierung ist auch Partei im Verfahren um den Beamten. „Die Formulierungen sind technikneutral gefasst“, verteidigte Christian Manquet, Sektionschef im Justizministerium, beim VfGH am Donnerstag die aktuellen Regeln.
Handys und Co. als „Tatwaffe“?
Manfred Ainedter sagt wie ehemalige Höchstrichter zur „Krone“, dass die StPO endlich reformiert gehöre. Handys und Co. als Tatwaffen deklarieren; Konfiskation nur durch richterliche Anordnung und bei schwerem Verdacht; Versiegelung der Daten bis zur Sichtung durch den Beschuldigten, was privat ist.
Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk ist skeptisch, ob das so umgesetzt wird. „Der VfGH ist vorsichtig, gerade bei technischen Belangen. Dass man nicht immer alles adaptieren muss, sondern dass Interpretation geltenden Rechts gilt.“ Vor allem, wenn es um Eingriffe in Persönlichkeitsrechte gehe, sei das Höchstgericht sensibel. Eine Entscheidung des VfGH wird in einigen Wochen erwartet.
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