Die „gelebte Praxis bei Direktvergaben“ an externe Berater durch die Gesundheitsholding des Landes Oberösterreich rügt der Landesrechnungshof. Er empfiehlt für Rechtssicherheit und Transparenz Verbesserungen bei der Auftragsvergabe. Dadurch sieht sich die SPÖ in langjähriger Kritik bestätigt. „Wir greifen die Empfehlungen auf und werden die Vergaberichtlinien und die Vergabepraxis anpassen“, verspricht Holding-Chef Franz Harnoncourt.
Der Landesrechnungshof empfiehlt generell, die gelebte Praxis bei Direktvergaben zu überdenken. Die OÖG (Gesundheitsholding) und die KUK (Kepler Universitätsklinikum) stehen in langjährigen Geschäftsbeziehungen zu bestimmten Beratungsunternehmen. Viele Beauftragungen erfolgten als Direktvergaben ohne Einholung von Vergleichsangeboten. „In anderen Fällen holten die OÖG und die KUK bei Direktvergaben jeweils nur ein Angebot ein; fehlender Wettbewerb ist generell kritisch und schwächt die Position des Auftraggebers“, hält LRH-Direktor Rudolf Hoscher fest. Wegen mangelnder Transparenz sieht der LRH zudem mündliche Beauftragungen kritisch. Solche wurden vor allem im Bereich der Rechtsberatung an langjährige Berater:innen erteilt. „Wesentliche Vertragsinhalte sollten jedenfalls schriftlich vereinbart werden“, betont Hoscher in diesem Zusammenhang.
Langjährige Zusammenarbeit als Begründung
Kritisch bewertet der LRH auch die Rolle der Landesholding, die in Teilbereichen bei der Auswahl der Berater:innen mitwirkte. Oftmals erfolgte die Auswahl faktisch durch die OÖ Landesholding GmbH, etwa indem sie Vertreter:innen von Beratungsunternehmen zu Besprechungen hinzuzog. Dass zumeist dieselben Beratungsunternehmen beigezogen wurden, erklärte die Oö. Landesholding GmbH mit der langjährigen Zusammenarbeit und der genauen Kenntnis der komplexen Vertragswerke. Auch diese Beauftragungen erfolgten oftmals nur mündlich.
Interessenskonflikt im Aufsichtsrat?
Rechts- und Beratungsleistungen sind in den Beschaffungsrichtlinien der OÖG ausgenommen; bei der KUK gelten allgemeine Bestimmungen. „Wir empfehlen Mindeststandards, wie die Einholung von Vergleichsangeboten oder Anforderungen an die Schriftlichkeit, um eine rechtskonforme und wirtschaftliche Vorgehensweise sicherzustellen“, betont der LRH-Direktor. Wichtig sei es zudem, die gesetzlich vorgesehene Genehmigungspflicht von Beratungsverträgen mit Mitgliedern des Aufsichtsrates zu konkretisieren. Ein Mitglied der Aufsichtsräte von OÖG und KUK war Gesellschafter einer langjährig und wiederkehrend beauftragten Beratungsgesellschaft. Es stellte sich daher mehrmals die Frage, ob Rechtsgeschäfte zwischen dem Beratungsunternehmen und der OÖG einer Genehmigung durch den Aufsichtsrat bedürfen. Die Bestimmungen zur Genehmigungspflicht im Gesetz und den Geschäftsordnungen lassen Interpretationsspielräume zu. „Präzisere Regelungen würden Klarheit schaffen und der Compliance dienen; vor der Erteilung von Beratungsaufträgen wäre obendrein das Vorliegen (potentieller) Interessenskonflikte zu prüfen“, sagt Hoscher abschließend.
SPÖ sieht sich in wiederholter Kritik bestätigt
Die SPÖ sieht sich in ihrer wiederholten Kritik bestätigt, wie man dieser Reaktion entnehmen kann: „Der aktuelle Prüfbericht des Landesrechnungshofs über Aufwendungen der landeseigenen Krankenhausgesellschaften für Rechts- und Beratungsleistungen bestätigt die jahrelange Kritik der SPÖ OÖ an mangelnder Transparenz, Wettbewerbsverzerrung und Compliance-Problemen: „Wenn über Jahre von Millionenaufträgen stets nur einzelne Unternehmen profitieren und andere nicht einmal die Chance auf eine Angebotslegung haben, muss das kritisch hinterfragt werden“, so der SP-Gesundheitssprecher und 3. Landtagspräsident Peter Binder.“
SPÖ-Politiker Binder zieht seine Schlüsse
Binder sieht den SPÖ OÖ-Landtagsklub durch den Rechnungshofbericht überdies in mehrfacher Hinsicht bestätigt: „Erstens würde durch die Kumulierung von Aufträgen sehr wohl die Schwelle des Vergaberechts für Direktvergaben überschritten und wäre zumindest die Einholung von Vergleichsangeboten im Interesse der Unternehmen. Zweitens würden konkretere interne Regelwerke die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Auftragsvergaben erhöhen, insbesondere Beauftragungen auf Zuruf durch die Landesholding sollen unterbleiben. Und drittens stärkt der Rechnungshof unsere Rechtsansicht, dass Vergaben an Unternehmen, an denen Aufsichtsratsmitglieder beteiligt sind, einer Genehmigung durch den Aufsichtsrat bedürfen!“
Auch Neos und Grüne sehen Handlungsbedarf
“Jedes Unternehmen, das verantwortungsvoll und nachhaltig arbeitet, gibt sich selbst klare Regeln, damit teure Freunderlwirtschaft und eine zu einseitige Beratung vermieden werden. Als öffentliche Auftragsgeber haben OÖG und KUK eine hohe Verantwortung und Nachbesserungsbedarf“, betont Neos-Landessprecher Felix Eypeltauer. „Bei einem Auftragswert von bis zu 10.000 Euro teilweise keine Angebote und bei Aufträgen von bis zu 50.000 Euro oft gar keine Vergleichsangebote einzuholen, öffnet Tür und Tor für Freunderlwirtschaft und wird der Verantwortung im Umgang mit wertvollem Steuergeld in keinem Fall gerecht.“ Grünen-Klubchef Severin Mayr fordert ebenfalls Transparenz und Mindeststandards: „Was hier laut LRH-Bericht abgelaufen ist, ist schon schräg und hat mit Transparenz wenig bis nichts zu tun. Mündliche Auftragsvergaben, jede Menge Direktvergaben, keine Vergleichsangebote, kein Wettbewerb und ein über 100.000 Euro-Honorar für einen Anbieter ohne nötige Ausschreibung. Das klingt nach freihändigem Agieren als gäbe es kaum Vorgaben. Selbstverständlich sind alle Empfehlungen des Landesrechnungshof bis ins Detail umzusetzen. Denn diese Vorgehensweise vermittelt wahrlich kein gutes Bild.“
Wie die Gesundheitsholding reagiert
„Als OÖG haben wir uns mit dem Rechnungshof-Bericht intensiv auseinandergesetzt und sehen uns in vielen Bereichen bestätigt.Gerade in großen und komplexen Umstrukturierungsprojekten, wie es die Gründung der Kepler Universitätsklinikum GmbH oder deren Integration in die OÖ Gesundheitsholding sowie die Umstrukturierung der GESPAG zur Gesundheitsholding GmbH waren, ist es sinnvoll und auch üblich in rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen auf die Expertise von externen Beratern zurückzugreifen. Dennoch nehmen wir die Empfehlungen und Anregungen des Rechnungshofes sehr ernst, greifen diese auf und werden die Vergaberichtlinien und die Vergabepraxis anpassen“, beurteilt Mag. Dr. Franz Harnoncourt, der Vorsitzende der Geschäftsführung der OÖ Gesundheitsholding, den Bericht des Landes-Rechnungshofes.
„Korrekte Vorgangsweise attestiert“
Weiter heißt es: „Im Zusammenhang mit der vom LRH empfohlenen Prüfung hinsichtlich potentieller Interessenskonflikte bei einzelnen Beratungsaufträgen wird darauf hingewiesen, dass die OÖ Gesundheitsholding über klare Compliance Richtlinien verfügt und diese für das Gesamtunternehmen gültig sind. Hinsichtlich im Bericht angesprochener Beispiele konkreter Situationen, die einen möglichen Interessenskonflikt bedeuten könnten, kann auf mehrfache Überprüfungen in der Vergangenheit verwiesen werden. Zusätzlich wurde, ohne gesetzliche Notwendigkeit, auch der Aufsichtsrat mehrfach mit dem Thema Beratungsleistungen befasst, um auch für die Mitglieder des Aufsichtsrats völlige Transparenz herzustellen. Dabei wurde mehrfach eine völlig korrekte Vorgehensweise attestiert.“
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.