Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat einen Antrag von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) auf Einstellung der Ermittlungen in der Cobra-Affäre um zwei Personenschützer abgelehnt. Dabei geht es um anonym erhobene Vorwürfe des Amtsmissbrauchs bzw. der Beteiligung daran.
Die Causa dreht sich um zwei Cobra-Beamte, die im Frühjahr 2022 betrunken nach ihrem Einsatz bei der Kanzlergattin mit dem Dienstwagen einen Unfall mit Blechschaden verursacht haben sollen. Die SPÖ veröffentlichte in einer parlamentarischen Anfrage ein anonymes Schreiben von einem angeblichen Cobra-Insider, in dem auch Vorwürfe laut wurden, der Kanzler könnte in der Sache interveniert haben, um die Abläufe zu vertuschen - was Nehammer selbst als unwahr zurückwies.
Nächste Instanz lehnt Antrag ab
Schon im Jänner habe Nehammer laut Ö1-„Journal um acht“ die Einstellung der Ermittlungen beantragt, das Landesgericht Korneuburg habe das abgelehnt. Auch das OLG Wien lehnte nun ab. Solange Ermittlungen nicht abgeschlossen seien, könne das Gericht sie nur dann einstellen, „wenn mit einer Gewissheit anzunehmen wäre, dass ein strafbares Verhalten nicht vorliegt, oder wenn das vorgeworfene Verhalten gar nicht strafbar wäre“, so OLG-Sprecher Reinhard Hinger.
Nehammer-Anwalt zuversichtlich
Nehammers Anwalt Oliver Scherbaum zeigte sich dennoch nicht geknickt - und zumindest inhaltlich erfreut. In seiner Entscheidung habe das OLG nämlich auch ausgesprochen, dass nur noch eine Person einzuvernehmen sei, um den Tatverdacht auszuschließen. Diese Einvernahme sei mittlerweile durchgeführt worden und habe Nehammer entlastet - laut Ö1 dürfte es sich dabei um Cobra-Direktor Bernhard Treibenreif handeln. Scherbaum rechnet daher mit einer baldigen Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg. Diese will die Aussage prüfen und dann entscheiden, ob man den Fall abschließen könne oder weitere Ermittlungen notwendig sind, zitierte das „Journal um acht“ einen Sprecher.
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