Inhaltlich festgelegt wurde, dass das strukturelle Defizit des Bundes ab 2017 grundsätzlich 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht übersteigen soll. Überzogen werden darf bis maximal 1,25 Prozent, dann hat das Defizit wieder zurückgeführt zu werden. Ausgehebelt werden kann die Schuldenbremse durch Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Notsituationen, auch hier muss es allerdings einen Rückführungsplan für das Defizit geben (die Eckpunkte des Gesetzes sowie die NR-Debatte zur Schuldenbremse findest du in der Infobox).
Bundeshymne "vertöchtert"
Mit den Stimmen von Koalition und Grünen stimmte der Nationalrat der "Vertöchterung" der Bundeshymne zu. Geändert wird der Text an zwei Stellen: Statt "Heimat bist du großer Söhne" wird künftig in Strophe eins "Heimat großer Töchter und Söhne" gesungen, in der dritten Strophe wiederum werden die "Bruderchöre" durch "Jubelchöre" ersetzt. Text und Melodie der Bundeshymne werden damit erstmals auch gesetzlich verankert. Gelten wird die neue Hymne ab 1. Jänner 2012. Einen Vorgeschmack gab es schon am Mittwochabend im Nationalrat: Der Piaristenchor intonierte in der Säulenhalle des Parlaments nach dem Beschluss die neue Version, belauscht unter anderem von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (siehe Infobox).
Weitere Politiker-Nulllohnrunde
Ferner beschlossen, und das mit den Stimmen aller Parteien, wurde die nächste Politiker-Nulllohnrunde. Nationalratsabgeordnete hätten sonst 212 Euro, der Bundespräsident 594 Euro, der Bundeskanzler 530 und die Minister 424 Euro brutto zusätzlich pro Monat bekommen. Die letzte Anhebung der Politiker-Gehälter datiert vom Juli 2008 und liegt damit mehr als drei Jahre zurück. Ausgenommen von der Nulllohnrunde sind Gemeindevertreter, die einen Bezug bis 3.999 Euro haben.
Erhöhung der Beamtengehälter
Weiters vom Nationalrat abgesegnet wurde im Rahmen der Dienstrechtsnovelle 2011 der Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst. Rund 60 Prozent der Bediensteten bekommen die Inflation abgegolten. Bezieher bis zu einem Bruttogehalt von rund 3.000 Euro erhalten zwischen 2,95 und 3,36 Prozent Lohnerhöhung. Wer mehr verdient, muss einen Reallohnverlust hinnehmen, bis zum Sektionschef schmilzt die Erhöhung auf 2,68 Prozent zusammen. Zusammen macht das im Schnitt genau die Inflationsrate von 2,95 Prozent aus. Abgesegnet wurde die Novelle letztlich mit den Stimmen von Koalition und auch der Grünen.
Medientransparenzgesetz steht
Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der FPÖ wurde das Medientransparenzgesetz beschlossen. Es verpflichtet alle der Prüfung des Rechnungshofes unterliegenden Einrichtungen, also z.B. auch Ministerien, vierteljährlich Inserate ab einem Wert von 5.000 Euro pro Quartal offenzulegen. Zudem dürfen diese öffentlichen Einschaltungen nicht mehr das Konterfei der Regierungsmitglieder beinhalten und müssen inhaltlich ausschließlich der öffentlichen Information dienen. Zudem müssen die Eigentumsverhältnisse von Medienhäusern exakt bekannt gegeben werden, also auch treuhänderische Konstruktionen oder Stiftungsbegünstigte. Um dies zu ermöglichen, wurde am Mittwoch auch das Mediengesetz geändert. Hier stimmten SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grüne zu.
Volksanwaltschaft darf künftig mehr prüfen
Weiters ermöglicht hat der Nationalrat am Mittwoch, dass die Volksanwaltschaft künftig z.B. auch in Justizanstalten, Kasernen oder Erstaufnahmezentren für Asylwerber prüfen darf. Mit dieser ab Mitte 2012 gültigen Umsetzung des so genannten OPCAT-Abkommens wird die Volksanwaltschaft als zentrale Anlaufstelle zur Verhütung von Folter und zur Prüfung von Foltervorwürfen. Zustimmung zu dem Vorhaben kam von den Regierungsparteien, der FPÖ und den Grünen.
Gebührenlücke im ORF-Gesetz geschlossen
Geschlossen wurde schließlich eine Lücke im ORF-Gesetz, die es bisher ermöglicht hat, der Gebührenzahlung zu entkommen. Künftig muss jeder Rundfunkteilnehmer zahlen, wenn er in einem Gebiet lebt, das terrestrisch versorgt wird - also praktisch überall. Nach der bisherigen Rechtslage mussten Rundfunkgebühren nur dann bezahlt werden, wenn mit der vorhandenen "betriebsbereiten Rundfunkempfangsanlage der Empfang sämtlicher vom Versorgungsauftrag umfassten Fernsehprogramme des ORF" möglich ist. Künftig verpflichtet also schon der Besitz eines Geräts, das irgendeine Form von Rundfunk empfangen kann, zur Zahlung. Zustimmung erhielt die Novelle nur von SPÖ und ÖVP.
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