Zwölf Kinder und Jugendliche klagten vor dem Verfassungsgerichtshof ihr Recht auf sichere Zukunft ein. Nun wurde die Klage vom VfGH zurückgewiesen: „Im Antrag waren zu wenige Gesetzesteile angefochten.“
Der Antrag sei laut Aussendung zu eng gefasst gewesen. Eine solche Aufhebung würde die von den Antragstellern behauptete Verfassungswidrigkeit nicht beseitigen, teilte der VfGH mit. Der Verfassungsgerichtshof dürfe einer Norm durch Aufhebung bloßer Teile auch keinen völlig veränderten Inhalt verleihen, hieß es in der Erläuterung.
Eine Aufhebung des Klimaschutzgesetzes im angefochtenen, zu engen Umfang hätte unter anderem zur Folge, dass der Bund nicht nur für die Führung von Verhandlungen über Klimaschutzmaßnahmen, sondern für diese Maßnahmen insgesamt verantwortlich wäre. Der VfGH könne dem Gesetzgeber einen solchen Gesetzesinhalt nicht unterstellen.
Die Kinder und Jugendlichen, in deren Namen der Antrag eingebracht wurde, sind zwischen 2006 und 2015 geboren. Sie hatten laut VfGH kritisiert, dass das Klimaschutzgesetz lediglich eine Pflicht enthalte, über Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen zu verhandeln, aber keine Verpflichtung, Ergebnisse zu erzielen. Dadurch habe der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, für den Schutz der verfassungsrechtlich verankerten Kinderrechte zu sorgen. Es gebe keinen Schutz der Kinder vor schwerwiegenden Beeinträchtigungen durch den Klimawandel, zudem werde beim Klimaschutz nicht auf eine im Zeitverlauf und über die Generationen hinweg gerechte Lastenverteilung Bedacht genommen, hatte es in dem Antrag geheißen.
Kritik von Kindern, Wissenschaftlern und Organisationen
Seit dem Ende 2020 ausgelaufenen Klimaschutzgesetz gebe es in Österreich keine verbindlichen Klimaziele zur Reduktion schädlicher Treibhausgase und sei somit wirkungslos, kritisieren die Kinder und Jugendlichen ebenso wie zahlreiche Wissenschafter und Umweltschutzorganisationen.
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