Sie haben bisher keinen Steuerausgleich für 2022 gemacht? Dann wird das Finanzamt diesen bald automatisch durchführen. Bernhard Koller, Experte für Steuerrecht bei der Arbeiterkammer Steiermark, hält das nicht für die beste Idee.
Betroffen von der antragslosen (automatischen) Veranlagung sind all jene Steuerzahlerinnen und -zahler, die für 2022 ein Guthaben erwarten, aber bis jetzt keinen Steuerausgleich gemacht haben. Das Finanzamt wird ihnen ab Juli ein Schreiben schicken und sie ersuchen, die dort angeführten Kontodaten zu überprüfen und gegebenenfalls binnen vier Wochen aktualisiert zurückzumelden.
Die Steuergutschrift wird dann auf dem Konto der Betroffenen gutgeschrieben und ein Bescheid automatisch zugestellt. Treffen wird es vor allem jene, die nur teilweise gearbeitet haben, wie Studentinnen und Studenten und Schülerinnen und Schüler sowie Personen mit kleinen Pensionen.
Besser nicht auf Brief von Finanzamt warten
Die Arbeiterkammer rät aber, nicht darauf zu vertrauen, dass man einen Brief bekommt, sondern den Steuerausgleich lieber gleich zu machen und sich bei der AK zu informieren, wenn es Fragen gibt. Jene, die etwas zum Abschreiben haben, wie etwaige Ausbildungen, Krankheitskosten, Fachliteratur, Pendlerpauschale usw., sollten nicht auf einen Brief vom Finanzamt warten.
Ausführliche Informationen sind unter www.akstmk.at/steuer zu finden.
„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer. Experten der steirischen Arbeiterkammer geben wöchentlich in der „Krone“ nützliche Tipps zu allen möglichen Fragen, die Steirer im Alltag beschäftigen: von Arbeit über Wohnen bis zu Freizeit und Urlaub.
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