Gebühren für Aktenkopien, die von Gerichtsangestellten gefertigt werden, sind zwar nach wie vor zulässig - aber die Richter befanden nun, dass es dem Gleichheitssatz widerspricht, dass auch dann Gebühren eingehoben werden, wenn Privatpersonen mit mitgebrachten Scannern oder Kameras selbstständig Kopien anfertigen. Holzinger verwies hier auf die Möglichkeit der kostenlosen Abschrift per Hand. Die Reparaturfrist läuft nun bis zum 1. Juli 2012.
Die Gebühren für Kopien waren bereits mit dem Budgetbegleitgesetz reduziert worden. Ab 1. Jänner sind demnach für vom Gericht angefertigte Kopien statt derzeit 1,10 Euro "nur" mehr 60 Cent pro Seite zu zahlen, für selbst angefertigte Kopien sind bis zur Reparatur 30 statt 60 Cent vorgeschrieben.
Rechtsanwälte sehen "vorweihnachtliche Gerechtigkeit"
Rechtsanwälte zeigten sich über das Erkenntnis am Mittwoch erfreut und sprachen von "vorweihnachtlicher Gerechtigkeit" für den Rechtsstaat. "Es war an der Zeit, dass der Verfassungsgerichtshof dieser völlig unsachlichen und gleichheitswidrigen Gebühr ein Ende setzt", erklärte der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Rupert Wolff. Er begrüßt die Entscheidung des VfGH "sehr", zumal eine Hürde im Zugang zum Recht abgetragen werde. "Die Politik ist nun gefordert, den verfassungsgemäßen Zustand ehest möglich herzustellen", so Wolff.
Wildtierhaltung im Zirkus bleibt verboten
Auch mit dem Tierschutz befasste sich der VfGH während seiner jüngsten Session. Elefanten, Tiger oder Löwen dürfen in Österreich auch weiterhin nicht im Zirkus gehalten werden. Das bestehende Wildtierverbot ist nicht verfassungswidrig und bleibt damit aufrecht. Holzinger begründete dies mit dem Wertewandel im Tierschutz. Das Gesetz ist bereits seit 2005 in Kraft.
Dem Argument des klagenden Zirkusbetreibers, dass für Zoos kein Wildtierverbot besteht, trat Holzinger entgegen. Diese könnten im Tiergarten an einem Ort bleiben und würden auch nicht dressiert: "Die Haltung von Wildtieren im Zoo unterscheidet sich wesentlich von jener im Zirkus."
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