Eine OGH-Entscheidung bringt ein bemerkenswertes Detail zu dem brutalen Raubüberfall in Stattegg (Steiermark) ans Tageslicht. Das 55-jährige Opfer versteckte ihre Silber- und Goldmünzen im Garten unter süßen Nagetieren. Die Beute ist weg, die Täter sind nun angeklagt. Auch der mutmaßliche Tippgeber muss sich demnächst vor dem Richter verantworten.
Veröffentlichungen des Obersten Gerichtshofes bringen Details zu Verbrechen ans Tageslicht, die bisher nicht öffentlich wurden. Zuletzt etwa bei jener Mutter, die ihren 12-jährigen Sohn in Niederösterreich in eine Hundebox gesperrt haben soll. Oder im Fall des kleinen Leon (6), der von seinem Vater in der Kitzbüheler Ache getötet worden sein soll. Die in U-Haft sitzenden Beschuldigten hatten Grundrechtsbeschwerde beim OGH eingereicht.
Sie nahmen weitere Gold- und Silbermünzen im Gesamtwert von rund 700.000 Euro aus dem Versteck im Hasenstall an sich.
Der OGH in seiner Entscheidung über die Grundrechtsbeschwerde des mutmaßlichen Tippgebers.
Mit Klebeband und Kabelbindern an Stuhl gefesselt
Wie auch der Sohn des Ex-Lebensgefährten des Opfers von einem brutalen Raubüberfall am 13. Dezember im steirischen Stattegg. Eine 55-Jährige wurde damals in ihrem Haus von mehreren - ebenfalls in U-Haft sitzenden - Tätern überwältigt. „Sie fesselten sie mit einem Klebeband und Kabelbindern an einen Stuhl und forderten sie auf, den Code für den Tresor zu nennen“ - die „Krone“ berichtete.
Von der Beute fehlt jede Spur
Die Grundrechtsbeschwerde wurde abgewiesen, nach neuerlicher Haftprüfung die U-Haft verlängert. Bemerkenswert ist ein neues Detail: Neben dem Tresor, den die Täter nicht öffnen konnten, nahmen sie Gold- und Silbermünzen aus einem Versteck im Garten mit. Im Hasenstall hatte die Steirerin laut OGH Vermögen im Wert von rund 700.000 Euro (!) gebunkert. Gold und Tresor sind nach wie vor weg.
Jetzt wurde Anklage gegen die Täter erhoben
Anwalt Christian Fauland vertritt den 28-Jährigen, der die Täter über das ungewöhnliche Gold-Versteck bei den süßen Nagern informiert haben soll: „Mittlerweile wurde Anklage erhoben. Meinem Mandanten wird Beitragstäterschaft zum Einbruchsdiebstahl vorgeworfen“, so Fauland, der einen Freispruch fordert. Ein Prozesstermin steht noch aus.
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