Trotz Tropenhitze

Mieter dürfen keine Klimaanlage einbauen

Steiermark
20.07.2023 07:00

Mit einer eher kuriosen Angelegenheit muss sich derzeit vermehrt der Mieterschutz auseinandersetzen - denn Kühlung ist eine Streitfrage!

Die Temperaturen steigen, und gerade Bewohner in oberen oder Dachgeschoßen in der Steiermark spüren die Problematik auf eigener Haut: Es ist fast nicht auszuhalten in der Wohnung, an Schlaf gar nicht zu denken.

Doch einfach eine Klimaanlage einzubauen oder Änderungen für ein mobiles Gerät vorzunehmen - „diese Möglichkeit gibt es laut Gesetzgeber nicht“, stellt die Grazer Mieterschutzexpertin Barbara Walzl-Sirk fest, nachdem die Anfragen zum Thema an ihre Adresse sprunghaft gestiegen sind. „Der Einbau geht ohne Zustimmung des Vermieters nicht und kann auch nicht, wie wir gerade aus einem Urteil wissen, übers Gericht erzwungen werden.“

Doch weil eben diese Zustimmung öfter nicht erteilt würde, kämen immer mehr Anfragen an ihr Büro. Warum nicht? „Argumente der Vermieter sind meist, dass sie keine Veränderungen wollen oder sie dann auch anderen Wünschen nachgeben müssten. Manchmal liegt es aber nicht einmal an ihnen, sondern in Städten an der Altstadtkommission.“

Auch bei mobilen Geräten ist oft Zustimmung nötig
Dann halt einfach ein mobiles Gerät aufstellen? „Auch das geht zur Ableitung warmer Luft oft nur mit baulichen Veränderungen an Türen oder Fenstern. Was ebenfalls einer Zustimmung bedarf - die auch nicht immer gegeben wird.“

Selbst im Eigenheim ist Beschattung kein „Grundrecht“. Walzl-Sirk: „Erst seit dem Vorjahr wurde der Zugang zu Markise und Co. über die Novelle des Gesetzes erleichtert. Aber selbst jetzt kann man, wenn Einspruch von Nachbarn kommt, nur den Gerichtsweg gehen.“ 

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