Ministerium kontert

Gegendertes Gesetz „wie üblich“ mit ÖVP abgestimmt

Politik
28.07.2023 14:21

Das rein weiblich formulierte Gesetz aus dem Justizministerium sorgt weiterhin für politischen Wirbel. Neben dem Unverständnis der FPÖ sorgte insbesondere die Kritik der ÖVP bei den Grünen für Stirnrunzeln. Nun meldet sich das Ministerium selbst zu Wort - und zeigt sich verwundert über die Aussagen der Volkspartei.

Mit einem „rein weiblichen“ Gesetz wollte das Ministerium unter der grünen Politikerin Alma Zadic die Sichtbarkeit von Frauen auch in der Sprache hervorstreichen. Dabei hat man die sprachlichen Regeln beim Verfassen des Flexiblen Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) einfach umgedreht: Statt der Frauen sind diesmal schlicht die Männer ausdrücklich „mitgemeint“. Aus einem Notar wird so eine Notarin, aus einem Gesellschafter eine Gesellschafterin.

ÖVP erkennt „Beitrag“ nicht
Laut Wortmeldung von ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker stößt die Aktion in der Volkspartei jedoch nicht wirklich auf Gegenliebe. „Ich wüsste nicht, welchen Beitrag man für Geschlechtergerechtigkeit dadurch leistet, dass etwas, was man kritisiert, einfach umgedreht wird“, sagte Stocker im Ö1-„Morgenjournal“. Vielmehr ortet er ein Füllen des „Sommerlochs“.

Im Gesetzestext wird durchgehend die weibliche statt der männlichen Form verwendet - bei der Begutachtung stieß dieser Aspekt jedoch auf keinerlei Kritik. (Bild: Screenshot: bmj.gv.at)
Im Gesetzestext wird durchgehend die weibliche statt der männlichen Form verwendet - bei der Begutachtung stieß dieser Aspekt jedoch auf keinerlei Kritik.

Ministerium von Kritik überrascht
Zadic hatte das Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz schon im Mai mit ÖVP-Finanzminister Magnus Brunner vorgestellt. Im Büro der Justizministerin verwies man am Freitag auf die gemeinsame Präsentation und zeigte sich von Stockers Kritik überrascht. Wie üblich sei das Gesetz mit der ÖVP koordiniert worden, der Gesetzestext sei vom Koalitionspartner auch in dieser Form freigegeben worden.

Grüne: „Fürchtet euch nicht“
Auch die grüne Frauensprecherin Meri Disoski kann die Aufregung um die Formulierungen nicht nachvollziehen: „Fürchtet euch nicht vor inklusiver Sprache“, richtet sie den Kritikern aus. Es habe bislang auch niemanden aufgeregt, dass Gesetze in rein männlicher Form gestaltet wurden. Zahlreiche Studien würden den Zusammenhang zwischen beruflichem Erfolg und dem sprachlichen Sichtbarmachen von Frauen belegen, hofft sie nun auf weitere weiblich formulierte Texte.

Nicht das erste rein weibliche Gesetz
Bei dem Gesetzestext des Justizministeriums handelt es sich nicht um den ersten in weiblicher Form verfassten, worauf Andreas Schäfermeier, Pressesprecher von Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ), auf Twitter hinwies.

Er verwies auf das im Dezember 2011 kundgemachte Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz. Dieses entstand unter dem damaligen Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK), Landesrat Josef Martinz (ÖVP), Landesrätin Beate Prettner (SPÖ) und Landesrat Christian Ragger (FPK).

Parteien zwiegespalten
Unterstützung für die Aktion erhält das grün geführte Ministerium von SPÖ und NEOS. SP-Frauenchefin Eva-Maria Holzleitner sah im Sichtbarmachen von Frauen einen „wichtigen Zweck“, die NEOS anerkannten Sprache als „Machtfaktor“, auch wenn man selbst keine ähnlichen Formulierungen plane.

Wenig Freude hat man hingegen bei den Freiheitlichen. Werde die männliche Form verwendet, seien Frauen mitgemeint, werde ausschließlich die weibliche Form verwendet, würden nur Frauen angesprochen, so FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst.

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