Die steirische Landesregierung hat einen Soforthilfe für Betroffene der Unwetterkatastrophe in der Höhe von fünf Millionen Euro beschlossen. Zur Abwicklung wird außerdem zusätzliches Personal bereitgestellt.
Viele Menschen in der Süd- und Südoststeiermark stehen nach den schweren Unwettern vom vergangenen Wochenende im wahrten Sinne des Wortes vor dem Nichts. „Als Landesregierung werden wir die Betroffenen der schweren Starkregenereignisse der vergangenen Tage rasch unterstützen und finanzielle Mittel zur Verfügung stellen“, verspricht Landeshauptmann Christopher Drexler (ÖVP). In einer Sitzung am Donnerstag hat die Regierung als ersten Schritt dafür fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Diese Summe wird als Akontozahlung an Betroffene ausgezahlt. Geschädigte Personen, die eine Schadenshöhe von über 5.000 Euro erlitten haben, erhalten nach Begutachtung durch das Land Steiermark eine Vorabzahlung von 10 Prozent als Soforthilfe. Die ersten Sofortmaßnahmen belaufen sich auf eine Höchstsumme von 5.000 Euro pro Schadensfall. Für eine schnelle Abwicklung wurde außerdem zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt. Zudem setzt das Land Steiermark alle verfügbaren Sachverständigen ein, um den Schäden schnell aufzunehmen, zu begutachten und zu beziffern.
„Hoffnung in schweren Stunden“
„Die gravierenden Schäden der Unwetter haben viele Menschen in eine unvorstellbar schwierige Situation gebracht. Daher wollten wir rasch und entschlossen handeln und haben schon heute Hilfsmaßnahmen beschlossen, die so schnell wie möglich auch bei den Steirerinnen und Steirer ankommen sollen", hofft LH-Stellvertreter Anton Lang (SPÖ). Landesrat Hans Seitinger (ÖVP) ist davon überzeugt, dass man damit den „Betroffenen in diesen schweren Stunden Hoffnung geben“ kann.
So kommt man zur Entschädigung
Betroffene müssen den durch das Unwetter entstandenen Schaden per Foto dokumentieren und anschließend eine Meldung beim Gemeindeamt oder online machen. Nach Erstprüfung durch die Gemeinde wird der Antrag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet, die dann einen Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens beauftragt.
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