Wer 2024 und 2025 den Ruhestand antritt, ist aufgrund der hohen Inflation massiv benachteiligt. Gewerkschaft und Arbeiterkammer fordern eine Gesetzesänderung.
Jene 200.000 Menschen, die 2024 und 2025 den Ruhestand antreten, müssen massive Pensionsverluste hinnehmen. Das liegt an der um zwei Jahre verzögerten Aufwertung im Pensionskonto.
„Schutzklausel“ soll Abhilfe schaffen
Gewerkschaft und Arbeiterkammer haben eine Gesetzesänderung erarbeitet und fordern die Regierung auf, diese „Schutzklausel“ umzusetzen. Damit wäre sichergestellt, dass auch bei der Pensionsberechnung in den Jahren 2024 und 2025 die hohe Inflation zur Gänze ausgeglichen wird.
Praxisbeispiele zeigen Unterschiede
Die Arbeitnehmervertreter geben der „Krone“ Beispiele aus der Praxis: Eine Behindertenbetreuerin, die im Jänner 2024 60 Jahre alt wird und im August in Pension gehen kann, würde ohne Schutzklausel 1236 und mit Schutzklausel 1338 Euro brutto bekommen.
Ein 65-Jähriger würde bei einem Pensionsantritt im Dezember 2023 ohne Schutzklausel 3370 Euro bekommen, wenn er ein halbes Jahr länger arbeitet, bekommt er nur 3303 Euro.
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