Wirklich weniger Text?

Schlupflöcher bei den neuen Regeln für orf.at

Medien
31.08.2023 06:10

Morgen, Freitag, gilt das neue ORF-Gesetz als fix. Ab 2024 soll weniger Text auf „blauen Seite“ stehen - ob das gelingt?

Nach einer Panne im Bundesrat, die eine Verzögerung bewirkte, gilt das neue ORF-Gesetz mit dem morgigen Freitag als beschlossen. In dem Gesetz, das mit Jänner 2024 in Kraft tritt, wird nicht nur die neue Zwangsgebühr für alle geregelt. Auch der Online-Auftritt des ORF bekommt Schranken: Maximal 350 Textmeldungen pro Woche sind dem Öffentlich-Rechtlichen künftig auf seiner Internetseite erlaubt, um den Wettbewerb mit Privatmedien weniger zu verzerren. Denn deren News-Seiten müssen ohne Gebühreneinnahmen auskommen.

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) wies im Mai mit einer gedruckten „ORF-Zeitung“ auf die Zeitungsähnlichkeit von orf.at hin. (Bild: APA/MARTIN FICHTER-WÖSS)
Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) wies im Mai mit einer gedruckten „ORF-Zeitung“ auf die Zeitungsähnlichkeit von orf.at hin.

Die Regelung gilt laut Gesetz jedoch nur für die Überblicksseite orf.at, die sogenannte blaue Seite. Durch diese Formulierung dürften sich für den Medienriesen einige Schlupflöcher bieten. So ist zusätzlich eine gesonderte Überblicksberichterstattung auf Bundesländerebene zulässig und wird nicht zu den 350 Meldungen gezählt.

Zudem könnten auch Extra-Seiten wie ORF Topos oder ORF Religion an der neuen Regel vorbeigeschummelt werden - schließlich werden sie nicht unter orf.at, sondern etwa unter topos.orf.at oder religion.orf.at aufgerufen. Dort breiten sich Textlawinen aus, die klar zeitungsähnlich sind - am 1. Jänner wird man sehen, ob sich auch diese Seiten an die Meldungsschranke halten werden.

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