Ein 22-Jähriger verging sich bei einer Osterparty in der Steiermark brutal an einer jungen Frau. Er konnte schnell festgenommen werden und gestand das Verbrechen von Anfang an. Vor Gericht bekam er nun ein sehr mildes Urteil.
Die ausgelassene Stimmung bei einer Osterparty in der Nacht auf 10. April im Deutschfeistritzer Ortsteil Großstübing (Steiermark) verpuffte gegen 1.35 Uhr: Eine junge Frau wurde auf dem Weg nach Hause brutal vergewaltigt. Der 22-Jährige schleifte sein Opfer über die nasse Wiese und missbrauchte sie dort. Obwohl sie sich mit Händen und Füßen wehrte, ließ der Steirer nicht von ihr ab.
Urteil nur knapp über Mindeststrafe
Der Täter - er trug Lederhose, hatte auffällige Tätowierungen - konnte nach mehreren Tagen festgenommen werden. Er gestand von Anfang an. Und musste sich im Grazer Landesgericht bereits wegen Vergewaltigung verantworten.
Das Urteil des Schöffensenats hätte aber milder nicht ausfallen können: 30 Monate teilbedingte Haft - bloß zehn davon tatsächlich im Gefängnis. Das ist nur knapp über der Mindeststrafe von zwei Jahren für das Verbrechen.
Außerdem: Mit der bereits abgesessenen Untersuchungshaft seit April, die auf die Strafe angerechnet wird, und einer möglichen vorzeitigen Entlassung könnte der 22-Jährige bereits zu Weihnachten wieder zu Hause sein. Das Urteil ist zu milde - findet auch der Ankläger.
Die Staatsanwaltschaft hat sofort Strafberufung angemeldet.
Staatsanwalt Hansjörg Bacher
„Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile Strafberufung angemeldet“, so Staatsanwalt Hansjörg Bacher. Über die Haftlänge muss nun das OLG Graz entscheiden.
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