Ab Freitag gilt die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in allen öffentlichen und privaten Großküchen. Der Ursprung bestimmter Lebensmittel muss dann sichtbar auf den Menüplänen ausgeschildert sein. Nicht vorgesehen ist weiter eine verpflichtende Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Gastronomie.
Sämtliche Betriebskantinen als auch Gesundheits-und Bildungseinrichtungen müssen fortan zu erkennen geben, woher bestimmte Speisen stammen.
Laut Landwirtschaftsministerium ist künftig der Ursprung von Fleisch (Rind, Schwein, Geflügel, Schaf, Ziege und Wild), von Milch und Milchprodukten (unter anderem Butter, Käse und Topfen) sowie von Eiern anzugeben.
Verpflichtend ist die Ausschilderung in einer transparenten Form, etwa durch einen Aushang oder einer Angabe in der Speisekarte. Kontrollieren soll das die jeweilige Lebensmittelaufsicht der Länder, bei mehrfachen Verstößen droht nach Angaben des Ministeriums eine Verwaltungsstrafe.
Nur zehn Prozent des Geflügelfleisches aus Österreich
Wie der Verein Nachhaltige Tierhaltung Österreich (NTÖ) vorrechnet, stammen derzeit gut 70 bis 80 Prozent des in der Gemeinschaftsverpflegung zum Einsatz kommenden Schweinefrischfleischs aus Österreich. Bei Rindfleisch beträgt der Wert gut 80 Prozent, bei Geflügel sind es nur zehn Prozent. Bei Eiern würden immerhin 70 Prozent aus österreichischer Produktion verwertet.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) erwartet sich von der Umsetzung eine höhere Transparenz für die Leistung der heimischen Bauern. Mit der Kennzeichnung ermögliche man eine bewusste Entscheidung hin zu österreichischen Lebensmitteln, so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).
Gastronomie ablehnend
In Wirtshäusern wird es eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung in naher Zukunft weiterhin nicht geben. Zwar hatte ein Skandal um Hendlfleisch zuletzt die Debatte darüber aufflammen lassen, Gastronomen verweisen jedoch auf den bürokratischen Zusatzaufwand. Was bereits jetzt gilt: Gastronomiebetriebe, die freiwillig mit Angaben zur Herkunft ihrer Produkte werben, müssen nachweisen können, dass ihre Angaben tatsächlich zutreffen.
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