Hängt noch immer

Hohe Strafe für umstrittenes Bordell-Plakat droht

Steiermark
06.09.2023 17:24

Ein Grazer Bordell sorgt mit seiner Plakatwerbung für erhitzte Gemüter: „Wir stellen ein!!! Mädchentester“, lautet der umstrittene Slogan. Nun sind einige Tage ins Land gezogen, auch die erste Anzeige trudelte bereits ein - das bisherige Fazit: Die Werbung ziert nach wie vor die Plakatwand und dem Betreiber könnte eine saftige Strafe drohen. 

Die schockierende Plakatwerbung sorgt in Graz immer noch für großes Entsetzen, nicht zuletzt, weil die Werbung immer noch hängt. Schnell meldete sich Bürgermeisterin Elke Kahr zu Wort: „Wir haben in der Steiermark ja dankenswerterweise ein Gesetz, das Werbung für Bordelle verbietet.“

Erste Anzeige von Bürgermeisterin
Die rechtswidrige Bordell-Werbung ist somit für die Bürgermeisterin keineswegs hinzunehmen. Daher hagelte es bereits am Montag die erste Anzeige. Kahr hoffe nun, dass „rasch und wirkungsvoll gehandelt wird“.

Das Plakat mit dem geschmacklosen „Jobangebot“ hängt noch immer. (Bild: Christian Jauschowetz, Krone KREATIV)
Das Plakat mit dem geschmacklosen „Jobangebot“ hängt noch immer.
(Bild: Christian Jauschowetz)

„Werbung ist frauenfeindlich“
Auch Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) äußerte sich bereits zu der geschmacklosen Werbung: „Wenn ich das lese, dreht es mir den Magen um. Diese Werbung ist unfassbar widerlich, frauenfeindlich und menschenverachtend.“ Raab hat deshalb ihr Ministerium ersucht, gemeinsam mit der Polizei Steiermark rechtliche Schritte gegen den Betreiber zu prüfen.

Der Bordellbetreiber selbst rechtfertigt die umstrittene Werbung so: „Bei diesem Aufruf geht es darum, Personen zu finden, die unsere Bewerber psychisch auf diesen schwierigen - wahrscheinlich den härtesten Job der Welt vorbereiten.“

Diese Strafe könnte dem Betreiber drohen
Nach Informationen der „Steirerkrone“ kam das Kriminalreferat zu dem Schluss, dass der Fall nichts strafrechtlich Relevantes beinhaltet. Dennoch handelt es sich demnach um eine Übertretung des Prostitutionsgesetzes. Eine Strafe steht noch nicht fest, wird es aber mit Sicherheit geben.

Schlimmstenfalls könnte die Aktion den betreffenden Bordellbetreiber bis zu 7267 Euro kosten.

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