Anwälte, Gerichtspsychiaterin, sogar Kinderschutzorganisationen verteidigen den Ausgang des Prozesses. Auch die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Damit ist der Richterspruch rechtskräftig! Doch in pädophilen Foren wird das milde Urteil gefeiert, gibt ein Kinderschutz-Aktivist zu bedenken. Auch „Krone“-Leser sind erbost. Sie fordern härtere Strafen gegen Pädophile und orten einen Promi-Faktor.
„Das Urteil ist ausgewogen und angemessen“, erklärt Teichtmeister-Anwalt Rudolf Mayer. „Mein Mandant hat sich freiwillig in Behandlung begeben“, so Mayer weiter. Er sei Jurist und halte sich an die gängige Rechtslage, so der Verteidiger in der Talkrunde mit Katja Wagner auf krone.tv.
In einem sind sich fast alle Anwälte einig: Die bedingt verhängte Strafe war vorhersehbar: „In Anbetracht des Strafmaßes von bis zu drei Jahren ist das Urteil sogar eher als streng einzuordnen. Bei geständigen Ersttätern ist die Strafe in der Regel im ersten Drittel der möglichen Strafhöhe angesiedelt“, sagt etwa Rechtsanwalt Timo Gerersdorfer. Das Strafmaß wird sich demnächst ändern: Die Gesetzesverschärfung soll im Herbst im Nationalrat beschlossen werden.
Mein Mandant hat sich freiwillig in Behandlung begeben. Das unterscheidet ihn von anderen Tätern.
Star-Anwalt Dr. Rudolf Mayer verteidigte den Ex-Burgstar.
Gefängnisstrafe verbessert nicht automatisch Opferschutz
Dennoch ist Mayer überzeugt, dass nicht automatisch der Schutz für die Kinder besser wäre, wenn Pädophile ins Gefängnis kommen. Denn viele, die eine Gefängnisstrafe erhalten, würden in Haft die Psychiater anlügen, um rasch wieder herauszukommen. Bei Teichtmeister sei die Bereitschaft da, geheilt zu werden. „Mein Mandant weiß, dass die nächsten Jahre kein Honiglecken sein werden“, so Mayer.
In Anbetracht des Strafmaßes von bis zu drei Jahren ist das Urteil sogar eher als streng einzuordnen.
Anwalt Timo Gerersdorfer
Bild: Timo Gerersdorfer
Soziale Ächtung sei wie „eine Gewitterwolke“
Schließlich schwebe die soziale Ächtung wie eine Gewitterwolke über ihm. Auch der Absturz von oben nach ganz unten mache Teichtmeister zu schaffen. Keine Einwände gegen das für Diskussionen sorgende Urteil, das keinen Tag in Haft bedeutet, hat auch die Anklägerin.
Die Staatsanwaltschaft gab Mittwoch bekannt, dass sie auf Rechtsmittel verzichte. Damit ist der Richterspruch bestätigt. Auch die bekannte Gerichtspsychiatern Sigrun Rossmanith weiß aus ihrer 45-jährigen Erfahrung als forensische Psychiaterin, dass sich die Täter selbst erkennen müssen. Die Therapie sei nur das Geländer. Es werde sich herausstellen, ob er auf das verzichten kann. „Warum sollte er nicht die Chance haben? Jeder Süchtige bleibt latent süchtig. Der beste Schutz für Kinder bleibt ein intaktes Elternhaus“, so Rossmanith.
Der Promi-Angeklagte konnte mit seinem Geständnis vor Gericht punkten. Selbst die Österreichischen Kinderschutzzentren zeigen sich nicht erbost: „Für uns ist relevant, dass er geständig war und Verantwortung übernimmt“, so Geschäftsführerin Martina Wolf.
Bevölkerung hat weniger Verständnis
Wer hat sie in den vergangenen Tagen nicht gehört, in der U-Bahn, im Kaffeehaus oder am Familientisch - die Verwunderung über das bedingte Urteil für Florian Teichtmeister: „Das kann es doch echt nicht sein, dass dem im Grunde nichts passiert“, so der allgemeine Tenor. Im Gegensatz zu vielen Juristen, die das Urteil als hart bzw. angemessen ansehen, hält es der Großteil der Bevölkerung für weit zu mild, wie auch die zahlreichen in der „Krone“ eingelangten Leserbriefe bescheinigen. Denn der 43-Jährige habe jahrelang nichts gegen seine pädo-sadistische Sucht unternommen. Erst als seine Partnerin 2021 wegen häuslicher Gewalt die Polizei alarmierte, zeigte er sich kooperativ.
„Kaugummidiebstahl im Supermarkt wird härter bestraft“
Die Frage des Tages auf krone.at, „Teichtmeister muss nicht ins Gefängnis - finden Sie das gerecht?“, wurde von 85 Prozent der 30.694 Voting-Teilnehmer mit NEIN beantwortet.
Hier ein Auszug von Reaktionen im Chat: „Zwei Jahre bedingt... Echt jetzt? Gefühlt wird ein Kaugummidiebstahl im Supermarkt in Österreich härter bestraft als ein Gewaltverbrechen“, postete ein „Krone“-Leser.„Ich frage mich, wie viele Pädophile herumlaufen“„Du meine Güte - der ordentliche Lebenswandel? Bisher habe ich unter ordentlichem Lebenswandel etwas anderes verstanden! Wer weiß aber, wer aller in diesem Fall integriert ist, dass man zu so einem Urteil kommt...“, mutmaßt ein andere User, dass ihm der Promi-Faktor zugute kam.
„Lebenslange Haft für Pädophile, denn wie schon öfters geschrieben, ist Pädophilie nicht heilbar. Drogen und Alkohol sind kein Grund, genauso wie Unbescholtenheit, diesen Menschen nicht einzusperren!“, heißt es in einem Posting.
„Als Mutter bin ich schockiert“
„Ich bin Mutter und schockiert, dass dieser sympathisch wirkende Mann Fotos von Kindern mit Tötungsfantasien kommentiert hat.“ „Ich frage mich, wie viele solcher Menschen herumlaufen, die sich nach außen so freundlich darstellen“, so ein anderer Beitrag.
„Der Mann muss nicht einen Tag ins Gefängnis, das wusste ich schon im Vorfeld. Ich beobachte in pädophilen Foren, wie dieses Urteil gefeiert wird“, übt der deutsche Aktivist Carsten Stahl vom Bündnis Kinderschutz Kritik an unserer Justiz.
Er verstehe nicht, warum Kinderschutz in der Gesellschaft nicht dieselbe Priorität einnehme wie Klimaschutz. Hinter den 70.000 Dateien stünden 70.000 Seelen, die missbraucht werden von Menschen wie Herrn Teichtmeister ...
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