Der Stadtchef will einen privaten Garten öffentlich zugänglich machen. Auch der Pächter will das - Streit gibt es dennoch. . .
Fast 10.000 Quadratmeter groß, mitten in der Halleiner Innenstadt gelegen, viel Grün – doch just um den Forstgarten ist ein Streit entfacht. Der idyllische Platz gehört den Bundesforsten und ist seit Jahren an einen Tennengauer Baumeister verpachtet. Das ist Bürgermeister Alexander Stangassinger (SPÖ) ein Dorn im Auge. „Wir kämpfen seit Jahren darum, dass der Forstgarten für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird“, sagt er. Der Stadtchef möchte die Fläche selbst pachten: „Der Garten ist im Eigentum der Bundesforste, also letztlich im Eigentum der Öffentlichkeit.“
Erste Gespräche mit den Bundesforsten habe es bereits gegeben. „Der Pachtvertrag läuft noch, wäre aber jederzeit beidseitig kündbar“, ist sich Stangassinger sicher. Kommt die Stadt zum Zug, sollen die Bürger entscheiden, wie der Forstgarten künftig genutzt wird. „Spielplatz, Park, Ruhezone – möglich ist viel“, so der Stadtchef.
Pächter: „Politik kennt unsere Pläne seit Jahren“
Der Pächter selbst sieht das anders. „Es gibt seit 2019 konkrete Pläne, um den Forstgarten für die Allgemeinheit zugänglich zu machen. Diese haben wir der Gemeinde vorgestellt, passiert ist seither nichts“, sagt der Unternehmer. Angedacht sei ein „Ort für Naherholung und Gemeinschaftsbildung. Stangassinger: „Wir investieren sicherlich nur, wenn wir auch selbst Pächter sind.“
Indes macht eine Halleiner Bürgerinitiative - wie berichtet - weiter mobil gegen die verplante Verbauung einer knapp 1000 Quadratmeter großen Wiese in einem Altstadt-Innenof. Man setzt auf ein Veto der Politik, fordert diese zum Kauf der Flächen auf.
Auch der Unternehmer ist einer Mitstreiter – zum Missfallen des Bürgermeisters. „Ein Teil der Initiative sitzt auf dem größten Grünland-Grundstück der Stadt“, poltert Stangassinger. Der Konter der Initiative: „Es gibt bereits Gartenflächen im Forstgarten, die von Außenstehenden genutzt werden.“ Zudem existierte bereits seit 2022 ein Verein zur gemeinschaftlichen Garten-Nutzung.
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