Partei & Amt vermischt

Rechnungshof-Kritik am Netzauftritt von Politikern

Politik
22.09.2023 11:39

Österreichs Regierungspolitiker sind auf Social Media höchst aktiv. Zwischen Partei- und Regierungsfunktion verschwimmen dabei aber oft die Grenzen, bemängelt jetzt der Rechnungshof. Das wirft nicht nur Fragen der Vereinbarkeit auf, sondern kann sogar rechtliche Konsequenzen haben - und teuer werden.

Auf der Facebookseite von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) wechseln sich Postings zur Regierungsarbeit mit Wahlkampfsujets der Volkspartei ab, bei Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) ergibt sich ein ähnliches Bild. Es ist eine Vermischung von Partei und Amt, die die Prüfer des Rechnungshofes als „problematisch“ ansehen, zitiert das „profil“ aus einem noch nicht veröffentlichen Rohbericht.

Vertreter aller Parteien unter der Lupe
Geprüft wurden dafür außerdem die Social-Media-Accounts von Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ), dem oberösterreichischen Landesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ) und dem Wiener Stadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS). Die Auftritte von Vertretern aller fünf Parlamentsparteien wurden somit unter die Lupe genommen.

Auf der Instagram-Seite von Karl Nehammer stehen ÖVP-Botschaften neben Kanzler-Content. (Bild: Screenshot/Instagram)
Auf der Instagram-Seite von Karl Nehammer stehen ÖVP-Botschaften neben Kanzler-Content.

Bei Nehammer, Kogler, Doskozil und Wiederkehr hielt der Rechnungshof „kritisch fest“, dass die Social-Media-Accounts durch Mitarbeiter der Kabinette mitbetreut worden seien, obwohl sie laut Impressum von den Parteien oder von den Politikern selbst verwaltet würden. Die Prüfer sehen darin eine „Vermischung der Sphären von Regierungs- und Parteiarbeit - indem Bedienstete der öffentlich-rechtlichen Körperschaften parteipolitische Social-Media-Accounts betreuten“.

Folgt ein rechtliches Nachspiel?
Die Politiker haben durch den Einsatz von öffentlichen Ressourcen einen „Vorteil gegenüber Nicht-Regierungsmitgliedern“, kritisiert der Rechnungshof. Das könnte auch rechtlich „problematisch“ werden. Denn es „könnte eine unzulässige Spende nach dem Parteiengesetz vorliegen“, heißt es in dem Rohbericht wörtlich. „Könnte“ deswegen, weil es für derartige Fälle noch keine gültige Rechtssprechung gibt.

Sollten die Ausgaben für die Social-Media-Mitarbeiter aber als unzulässige Spende gewertet werden, könnte das teuer werden: Im ersten Halbjahr 2022 fielen im Bundeskanzleramt für die Betreuung von Nehammers Social-Media-Auftritten Personalkosten von 25.000 Euro an, heißt es laut „profil“ in dem Bericht. Bei Kogler beliefen sich die Kosten auf knapp 29.000 Euro und bei Doskozil auf rund 20.000 Euro. Am meisten kostete die Betreuung demnach bei Stadtrat Wiederkehr mit knapp 35.000 Euro. Bei Haimbuchner fielen dagegen laut Bericht keine Personalkosten an.

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