Ausweitung ab 2024

Pflege: „Öffnen Anstellungsmodell für Freunde“

Burgenland
28.09.2023 16:00

Im Burgenland wird das Anstellungsmodell für pflegende Angehörige ausgeweitet. Künftig steht es auch für Vertrauenspersonen offen, die nicht mit den zu Betreuenden verwandt sind.

Ab 1. Jänner 2024 können auch Nachbarn, Freunde oder Bekannte die Pflege übernehmen und sich beim Land dafür anstellen lassen. „Die Erweiterung öffnet das Modell für Personen, die zwar kein Verwandtschaftsverhältnis, aber ein Vertrauensverhältnis zur pflegebedürftigen Person haben“, erläutert Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ). Dies sei ein weiterer Schritt, um pflegebedürftigen Burgenländern eine möglichst lange Betreuung zu Hause zu ermöglichen.

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und SoziallandesratLeonhard Schneemann. (Bild: LMS)
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und SoziallandesratLeonhard Schneemann.

Gleichzeitig würden Verwandte und Bekannte, die Pflege übernehmen, sozialversicherungsrechtlich abgesichert, meint Doskozil. Die Vertrauenspersonen müssen, ebenso wie pflegende Angehörige, innerhalb eines Jahres eine Pflege-Grundausbildung absolvieren und zwei Jahre lang ihren Hauptwohnsitz im Burgenland gehabt haben. Neu ist eine Ausnahmeregelung bei den zu Betreuenden, für die bisher ebenfalls dieser Zeitraum galt. „Bei Ihnen ist nun eine Unterbrechung von bis zu sechs Monaten erlaubt, etwa wenn sie für einen Pflegeplatz in ein anderes Bundesland wechseln mussten“, so Soziallandesrat Leonhard Schneemann (SPÖ).

Ab 2024 werden auch die Unterstützungsbesuche, bei denen Angehörige und Bekannte Tipps zur Pflege bekommen, kostenlos, da sie die Pflegeservice Burgenland GmbH übernimmt. Laut Doskozil gab es seit der Einführung des Modells insgesamt 467 Anstellungen. Aktuell nehmen es 284 pflegende Angehörige in Anspruch.

Heftige Kritik kommt von der Opposition
ÖVP-Pflegesprecher Thomas Steiner sieht das Anstellungsmodell gescheitert:. „Von den geplanten 600 Anstellungen gibt es aktuell nur 284.“ Grünen-Klubobfrau Regina Petrik hob hervor, dass im Gesetzesentwurf nur noch von Betreuungskräften und nicht von Pflegepersonen die Rede sei: „Das Modell ist damit obsolet.“

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