Urlaubsansprüche verfallen nicht wie bisher angenommen automatisch nach drei Jahren. Das gilt, wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten nicht rechtzeitig auffordern, ihren Urlaub zu nehmen und auf die drohende Verjährung hinweisen, entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt.
Mit diesem Urteil orientiert er sich an der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von sich aus aktiv werden müssen, anstatt Urlaubsansprüche ihrer Beschäftigten verfallen zu lassen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, bleibt der Anspruch auf bezahlte Freizeit bestehen.
Erfolgreich geklagt hatte ein Mann, der seit 2003 als Wildhüter und später auch als Gutsverwalter angestellt und an sieben Tagen in der Woche tätig war. Von 444 Urlaubstagen hat er nur 121 in Anspruch genommen. Es begründete das mit dem Einsatz unqualifizierter Hilfskräfte während seiner Abwesenheit. Als er Ende 2020 gekündigt wurde, bekam er rund 9100 Euro für die Urlaubstage, die er in den vergangenen drei Jahren nicht genommen hatte.
Mehr als 30.000 Euro für offene Urlaubstage
Nach Ansicht des Arbeitgebers waren die übrigen Ansprüche bereits verjährt. Der OGH sah das anders und bestätigte damit die Ansicht des Berufungsgerichts: Dem Kläger hatte Ersatz für weitere 180 offene Urlaubstage zugestanden, knapp 24.300 Euro. In Summe handelt es sich somit um 33.400 Euro.
In der Vergangenheit ging der OGH noch davon aus, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst darauf achten müssen, dass ihr Urlaubsanspruch nicht verjährt. Laut österreichischem Urlaubsgesetz verjährt der Urlaubsanspruch nämlich nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist. Diese Regel wird nun durch das neue Urteil eingeschränkt. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss beweisen, dass er oder sie die Beschäftigten rechtzeitig aufgefordert hat, den Urlaub zu verbrauchen.
Damit können ehemalige Beschäftigte auch nach Kündigung Ansprüche auf vergangene Urlaubsersatzleistungen einklagen.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.