Das Gesetz zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses ist noch lange nicht beschlossen: Aber es gibt Aussicht für Verbesserung. Auch wenn Experten einiges bemängeln.
Nach 100 Jahren soll eine österreichische Absurdität entsorgt werden. Das Amtsgeheimnis. Stattdessen verkündet die Regierung in ihrem Gesetzesentwurf Transparenz. Informationen aus Akten von Bund, Ländern, Gemeinden müssen proaktiv oder auf Anfrage preisgegeben werden. Mit Einschränkungen. Was nicht nur andere Parteien kritisieren. Es braucht eine Zweidrittelmehrheit, also FPÖ (sagt Nein) oder SPÖ (überlegt). Doch wie kann man sich das konkret vorstellen?
Ein brisant-aktuelles Beispiel (siehe Grafik unten) zu Umwidmungen (Immopackeleien von Politbonzen). Was amtlich verborgen bleibt, würde laut Gesetz transparent. Oder Infos zu Kampagnen von Energiekonzernen. Jeder kann den Wahrheitsgehalt prüfen. All dies könnte Korruption eindämmen.
„Es ist eine Verbesserung gegenüber dem Status quo, aber nach all den Jahren hätte es viel besser sein können“, sagt Rechtsexperte Alfred Noll, der früher als Politiker für Infofreiheit und gegen Amtsgeheimnis kämpfte. „Es fehlt Entscheidendes: Ämter werden nicht gezwungen, von sich aus Bürokratie zugänglich zu machen.“
Auch würde es keinen Ombudsmann wie in Deutschland geben, der rasch entscheiden könnte. „Und die Limitierung auf Orte mit mehr als 5000 Einwohner ist ein Graus.“ Wollte man das Gesetz ändern, bräuchte es laut Entwurf Zustimmung aller Länder. Das Amtsgeheimnis dürfte so schnell also nicht komplett ad acta sein.
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