Im Burgenland sollen Landesmittel für neue Einrichtungen nur noch bei Gemeinnützigkeit fließen. Nach einer Beschwerde des Heimbetreibers Senecura liegt jetzt das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vor.
Burgenland dürfen Pflegeheime, die Landesmittel in Anspruch nehmen, in Zukunft - wie geplant - nur noch gemeinnützig betrieben werden. Darin sieht sich das Land nun vom VfGH bestätigt: Dieser wies die Beschwerde gegen die neue Regelung zurück und erklärte den Eingriff in die Erwerbsfreiheit aufgrund des öffentlichen Interesses für zulässig.
„Unsere Maxime anerkannt“
Laut Erkenntnis, überwiegt die Bedeutung hochqualitativer Pflege, der Eingriff ist demnach gerechtfertigt. „Der VfGH hat unsere Maxime, dass mit der Pflege kein Gewinn erwirtschaftet werden soll, anerkannt“, so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Soziallandesrat Leonhard Schneemann. Das Erkenntnis habe Signalwirkung weit über das Burgenland hinaus. Einnahmenüberschüsse sollen wieder in die Pflegeheime gesteckt werden.
Übergangsbestimmung aufgehoben
Der VfGH hob aber eine Übergangsbestimmung auf, die bestehende Betriebsbewilligungen und eine Einschränkung der Tagsatzvereinbarungen betrifft. Bis auf Weiteres müsse bei Bedarf auch der Abschluss von Kostenvereinbarungen mit nicht gemeinnützigen Betreibern möglich sein, um Pflege sicherstellen zu können, so das Höchstgericht.
Auch Kläger sieht sich bestätigt
Bestätigt sieht sich daher auch der Kläger Senecura: Eine rückwirkende Anwendbarkeit der Gemeinnützigkeitsvorschrift auf bestehende Pflegeeinrichtungen erachte man als einen klaren Eingriff in Grundsätze der Verfassung wie das Recht auf Freiheit der Erwerbstätigkeit oder den Vertrauensschutz. „Die Entscheidung des VfGH bestätigt unsere Rechtsansicht“, betonte Clemens Thalhammer, Leiter der Senecura-Rechtsabteilung.
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