Koalition einig

Absetzbarkeit von Spenden wird ausgeweitet

Politik
12.10.2023 17:46

Spenden an bestimmte begünstigte Einrichtungen wie zum Beispiel Universitäten, Feuerwehren, Hilfseinrichtungen (z. B. Caritas) oder Tierheime können von der Steuer abgesetzt werden. Konkret sind Geldspenden von Privaten bis zu zehn Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte im Jahr abzugsfähig. Nun beschloss die Regierung, die Absetzbarkeit auszuweiten.

So kommen nicht nur Sport- und Bildungseinrichtungen hinzu, sondern auch Zahlungen von Organisationen an freiwillige Helferinnen und Helfer sollen einkommensteuerfrei sein. Die kleine Freiwilligenpauschale beträgt bis zu 30 Euro pro Tag beziehungsweise 1000 Euro jährlich, bei der großen sind bis zu 50 Euro am Tag beziehungsweise 3000 Euro im Jahr vorgesehen. Letztere ist in Bereichen wie Sozialdienste, Gesundheitspflege, Kinder- und Behindertenbetreuung sowie bei Hilfe in Katastrophenfällen möglich. Die große Pauschale gilt auch für Funktionen als Ausbildnerin oder Übungsleiter.

Zwei Millionen Personen könnten von den neuen Regelungen der Regierung profitieren. (Bild: stock.adobe.com)
Zwei Millionen Personen könnten von den neuen Regelungen der Regierung profitieren.

Zwei Millionen profitieren
Die Regierung schätzt, dass davon rund zwei Millionen Personen profitieren werden. Eine weitere Änderung ist, dass die Verwendung der Mittel für gemeinnützige Stiftungen in den ersten Jahren flexibler gestaltet wird. Für kleine Vereine war es beispielsweise bisher eine Belastung, dass mindestens drei Jahre Tätigkeit nötig sind, bis die Absetzbarkeit anerkannt wird. Diese Frist wird jetzt auf ein Jahr verkürzt.

Der besondere Beitrag, den Spenderinnen und Spender leisteten, aber auch jener Menschen, die sich ehrenamtlich engagierten, könne nicht hoch genug geschätzt werden. Das verdiene noch stärkere steuerliche Anerkennung, sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) in einer Aussendung. Gemeinnützige Organisationen würden den Zusammenhalt stärken und seien ein wirksames Gegenmittel gegen Hass und Spaltung, sagte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne).

Lob von NGOs
Zusätzlich zu Politikerinnen und Politikern kam auch von mehreren NGOs Lob. „Die Novellierung des Freiwilligengesetzes bringt Verbesserungen für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, wie etwa die Erhöhung der Freiwilligenpauschale. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Fundament unserer täglichen Arbeit, sie haben sich diese Anerkennung verdient“, sagte der Präsident des Roten Kreuzes, Gerald Schöpfer.

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