Seit Monaten prüft der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die gesetzliche Grundlage der Auszahlungen und könnte Teile der Gesetzgebung der Corona-Hilfen wieder kippen. 450 Millionen Euro sind von der anstehenden Entscheidung gefährdet.
Der „Standard“ verweist auf interne Unterlagen des Finanzministeriums, wonach für 2024 noch 450 Millionen Euro an „COFAG-Zuschüssen“ (der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH) budgetiert seien. Das Finanzministerium wollte den Betrag laut Zeitung nicht kommentieren.
Besonders kritisch sieht der VfGH dem Bericht zufolge, dass die COFAG nicht den Weisungen des Finanzministers unterlag und dass der mangelnde Rechtsanspruch auf Finanzhilfen „gegen das Recht auf Eigentum, das Rechtsstaatsprinzip und den Gleichheitsgrundsatz“ verstoßen könnte. Die Entscheidung könnte nächste oder übernächste Woche fallen.
Ministerium bereitet Eventualitäten vor
Je nach Inhalt könnte das dazu führen, dass die COFAG nichts mehr auszahlen kann und das Gesetz repariert werden muss. Im Finanzministerium heißt es, die Abbaugesellschaft des Bundes, die die COFAG abwickelt, werde ein Konzept finalisieren, sobald das Urteil des VfGH vorliege. „Noch offene Fälle werden selbstverständlich erledigt“, verspricht man.
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